BAföG ohne Mietvertrag

2 Antworten

Ja , schreib das so. Es geht hier um den Zuschuß zu den Mietkosten im Rahmen de bafögs. Den wirst Du dann natürlich nicht bekommen, da Du keine diesbezüglichen Kosten hast.

Dein Freund kann allerdings einen Untermietvertrag mit Dir abschließen (achtung: meistens ist dafür die Zustimmung des Hauptvermieters erforderlich !). Dann bekommst Du auch einen Mietzuschuß im Rahmen des Bafögs. : http://www.bafoeg-rechner.de/

Das ist Unsinn.

Das BAföG fragt nur danach, ob die/der Auszubildende bei den Eltern lebt oder nicht (oder die Whg. im Eigentum der Eltern steht). Die Höhe der Unterkunftskosten ist dem Amt egal.

Die/Der TE muss nur glaubhaft machen, dass sie/er nicht bei den Elternlebt. Das ist alles.

Ja, mach' das.

Am besten, Du meldest Dich dort mit Erstwohnsitz an (sofern noch nicht geschehen) und schickst die Bescheinigung des Meldeamts mit (in Kopie).