Bafög, obwohl beide elternteile vollzeit arbeiten

7 Antworten

Beim Elternunterhalt bei Bafög ist es keine Frage des "wollen", sondern "können".

Wenn Deine Eltern unterhaltsfähig sind, bekommst Du auch kein oder entsprechend weniger Bafög.

Zur Not muss man den Unterhalt einklagen, so hart das jetzt auch klingen mag...

Deine Eltern sind während deines Studiums unterhaltsPFLICHTIG ! So um die 670 € meines Wissens.

Nur wenn eine eigene Wohnung bewohnt wird, ansonsten nicht. Und es richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, es gibt ja Freibeträge.

Die BaföG Förderung hängt vom Einkommen beider Eltern ab. Wenn beide zusammen wenig verdienen bekommst Du BaföG, das es eben gibt, damit auch Arme studieren können.

also zum einen sind die antworten, die du bislang bekommen hast nicht schlecht. zum anderen, sind sie in einem aspekt falsch, und zwar in dem, dass du dir angeblich das bafög abschminken kannst. es ist durchaus möglich, bafög zu erhalten, obwohl die eltern beide vollberufstätig sind. der erhalt des bafögs ist nämlich keine frage des "OB" die eltern berufstätig sind, sondern "WIE VIEL" deine eltern verdienen. es kann sein, dass nur ein elternteil teilzeit arbeitet. dieser elternteil verdient dann aber kohle wie heu und das ergebnis ist, dass du kein bafög bekommst. es kann aber auch sein, dass deine beiden eltern vollberufstätig sind und zu den sogenannten "aufstockern" gehören, also arbeitnehmer, die trotz arbeit nicht genug zum leben haben. in diesem fall würdest du sehr wohl bafög erhalten. es ist sogar möglich, dass du den vollen bafög-satz bekommst, obwohl beide eltern vollberufstätig sind.

dein anspruch auf bafög hängt also von dem konkreten einkommen deiner eltern ab. ob sie nun beide arbeiten oder nur einer arbeitet, ob teil- oder vollzeit, ist eher sekundär. sie sogar beide arbeitslos sein und du kriegst trotzdem kein bafög, einfach weil deine eltern z.b. lotto-millionäre sind (unwahrscheinliches szenario - ich weiß ^^)

abgesehen von berufstätigkeit stellt sich entsprechend noch die frage nach dem kapital deiner eltern, nach geschwistern, sonstigen unterhaltsleistungen für sonstige personen (etwa finazielle unterstützung deiner großeltern), deinem kapital usw.

was richtig ist: deine eltern sind prinzipiell unterhaltspflichtig, wenn es um deine erste ausbildung geht und sie es sich leisten können.

https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/

Dein Bedarf läge laut Düsseldorf Tabelle bei eigener Wohnung  bei 670€. In diesem Satz ist das Kindergeld enthalten.  Deine  Eltern sind für deinen  Unterhalt zuständig, bis du erfolgreich eine erste Ausbildung abgeschlossen hast. Da deine  Eltern beide Vollzeit arbeiten, werden deren Einkünfte weit oberhalb der Freigrenze liegen. Ergo: Bafög kannst  du dir  abschminken.  Aber es wärs möglich, dass du einen Großteil deines Bedarfs durch einen  Nebenjob bestreiten könntest. Dieser Verdienst wird dann auch auf deinen Bedarfssatz angerechnet und deine  Eltern bräuchten dir dann  nicht mehr so viel zahlen.  LG