Bafög Nebenverdienst Dj Kleingewerbe?

2 Antworten

prinzipiell gibt es kein "Kleingewerbe". Es heißt Kleinunternehmer nach § 19,1 USTG.

Natürlich muß man dann eine Steuererklärung abgeben. Sozialbetrug nach § 263 STGB hat schon Manchem das Genick gebrochen, der in den Staatsdienst wollte.

Auch Einnahmen müssen somit versteuert werden.

Übliche EÜR Buchhaltung mit Einnahme-Überschuß-Rechnung als Kleinunternehmer geht dann mit Programmen wie Tax bzw. Wiso.

Kosten buchen: Konto 0, 3 oder 4 (Anlagekonten, bzw. Kostenklasse 3,4) im Soll an Konto 1000 oder 1200 (Kasse oder Bank)

Standardkontenrahmen SKR 03. Kauf eines DJ Mixers > 410 €. 0490 an 1200 (sonst. Inventar an Bank) Bank dann im Haben, weil das Konto abnimmt als Beispiel

Einnahmen: Kasse 1000 an 8401. Kasse hier im Soll, weil das Kassenguthaben ja zunimmt. Konto 8401 als zu generierendes Konto Umsatzerlös auf DJ Dienstleistung. Das kann man dort erstellen

Aus diesen Buchungen ergibt sich dann ein Gewinn oder Verlust.

Dies dann beim Bafögamt vorlegen.

Bei Rechnungen Verweis auf Besteuerung der Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG ohne Ausweis der Vorsteuer.

Sonst muß man noch die Steuer abführen.

Beim Kleinunternehmerstatus bis 17.500 € Umsatz / Jahr werden die meisten Leute ohne Steuer arbeiten, es gibt aber ein Wahlrecht.

Zieht man bei Käufen die Vorsteuer, muß man aber auch UST zahlen

So käme bei § 25 USTG als Differenzbesteuerung noch das Konto Steuern hinzu

0490 + 1575 Vorsteuer an Bank 1200

bzw. 1000 Kasse an 8401 + 1775 (MWST / UST)

Hier wird dann Vorsteuer mit MWST verrechnet & man muß noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Wenn du Bafög-Bezieher bist, darfst du ab 01.10.2016 maximal 5400 Euro im ganzen Jahr hinzu verdienen. Sonst verlierst du deinen Bafög-Anspruch und musst Bafög zurückzahlen. Üblicherweise wird dafür deine Gehaltsabrechnung verlangt. Bist du selbstständig, musst du deine Steuererklärung vorlegen. Die hast du ja als Selbstständiger zu machen.