Bafög Nebenverdienst Dj Kleingewerbe?
Hallo !
Ich beziehe zurzeit volles Bafög und möchte nebenbei als Dj tätig sein. Ich weis, dass ich da ein Kleingewerbe anmelden muss. Es ist auch kein festes Einkommen, das heist dass ich in dem einen Monat was verdiene, dafür in dem anderen Monat evtl nix.
Ich war gerade eben auf dem Bafögamt und da wurde mir erzählt, dass mir ein gewisser Freibetrag zur Verfügung steht und dass ich ca 300,€ mtl nicht überschreiten sollte. Zudem wurde gesagt, dass das Bafögamt die Rechnungen sehen möchte und die auf den Gewinn schauen (was Fahrtkosten, Kosten für Mp3's usw ) sein wird, um dann zu schauen ob da nix mit dem Bafög passiert. Diese Stelle habe ich allerdings nicht ganz verstanden.
- Darf ich nun Kleingewerbe betreiben ohne dass etwas mit meinem Bafög passiert?
- Wie verhält es sich mit Rechnungen schreiben? (Sie meinte, das wäre bei mir gar nicht nötig, weil ich nicht in die Steuern falle)
- Was ist konkret mit dem Gewinn gemeint und wie soll ich das dokumentieren?
VIELEN DANK SCHON MAL !!
2 Antworten
prinzipiell gibt es kein "Kleingewerbe". Es heißt Kleinunternehmer nach § 19,1 USTG.
Natürlich muß man dann eine Steuererklärung abgeben. Sozialbetrug nach § 263 STGB hat schon Manchem das Genick gebrochen, der in den Staatsdienst wollte.
Auch Einnahmen müssen somit versteuert werden.
Übliche EÜR Buchhaltung mit Einnahme-Überschuß-Rechnung als Kleinunternehmer geht dann mit Programmen wie Tax bzw. Wiso.
Kosten buchen: Konto 0, 3 oder 4 (Anlagekonten, bzw. Kostenklasse 3,4) im Soll an Konto 1000 oder 1200 (Kasse oder Bank)
Standardkontenrahmen SKR 03. Kauf eines DJ Mixers > 410 €. 0490 an 1200 (sonst. Inventar an Bank) Bank dann im Haben, weil das Konto abnimmt als Beispiel
Einnahmen: Kasse 1000 an 8401. Kasse hier im Soll, weil das Kassenguthaben ja zunimmt. Konto 8401 als zu generierendes Konto Umsatzerlös auf DJ Dienstleistung. Das kann man dort erstellen
Aus diesen Buchungen ergibt sich dann ein Gewinn oder Verlust.
Dies dann beim Bafögamt vorlegen.
Bei Rechnungen Verweis auf Besteuerung der Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG ohne Ausweis der Vorsteuer.
Sonst muß man noch die Steuer abführen.
Beim Kleinunternehmerstatus bis 17.500 € Umsatz / Jahr werden die meisten Leute ohne Steuer arbeiten, es gibt aber ein Wahlrecht.
Zieht man bei Käufen die Vorsteuer, muß man aber auch UST zahlen
So käme bei § 25 USTG als Differenzbesteuerung noch das Konto Steuern hinzu
0490 + 1575 Vorsteuer an Bank 1200
bzw. 1000 Kasse an 8401 + 1775 (MWST / UST)
Hier wird dann Vorsteuer mit MWST verrechnet & man muß noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
Wenn du Bafög-Bezieher bist, darfst du ab 01.10.2016 maximal 5400 Euro im ganzen Jahr hinzu verdienen. Sonst verlierst du deinen Bafög-Anspruch und musst Bafög zurückzahlen. Üblicherweise wird dafür deine Gehaltsabrechnung verlangt. Bist du selbstständig, musst du deine Steuererklärung vorlegen. Die hast du ja als Selbstständiger zu machen.