BAföG für Höhere Handelsschule?
Frage: ist man BAföG berechtigt, wenn man auf einem Berufskolleg die Höhere Handelsschule (2 Jahre) besucht und Zuhause wohnt?
Verwirrend finde ich den Zusatz "berufsqualifizierend"
- Fachschulen und Berufsfachschulen,
- die ohne vorher abgeschl. Berufsausbildung besucht werden können, mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und deren Ausbildungsdauer mind. zwei Schuljahre beträgt
Hier dagegen:
Der berufsqualifizierende Abschluss an einer Berufsfachschule oder Kollegschule wird erworben durch das Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Berufe, für die nur eine schulische Berufsausbildung möglich ist, z. B. Höhere Handelsschule.
Ist die höhere Handelsschule, zweijährig also "berufsqualifizierend" und damit BAföG berechtigt ohne Wenn und Aber?
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=3
Und wäre man damit auch auf einem Beruflichen Gymnasium Bafög berechtigt?
1 Antwort
Hallo,
"berufsqualifizierend" bedeutet man bekommt einen BERUFSabschluss. Ich kenne eine "Höhere Handelsschule" nur so, dass es ein Schulabschluss ist und man danach noch eine Berufsausbildung machen muss...
Welchen Schulabschluss hast du denn bisher? Und welchen Abschluss hast du nach den 2 Jahren?
Auf einem beruflichen Gymnasium macht man einen Schulabschluss, also würde das nicht wie bei dir angegeben gelten.
Nee, nee, nee. Entweder man hat einen anerkannten Berufsabschluss, der in Deutschland auch so als Berufsabschluss anerkannt wird oder nicht. Auf einem beruflichen Gymnasium erhält man ein Abitur - das ist ein Schulabschluss, egal wie du es drehst und wendest ;)
Obwohl man ja theoretisch auch sagen könnte: ich kann auch etwas kaufmännisches machen ohne eine Ausbildung machen zu müssen...
=> Äh nee... Nur weil du einen etwas stärkeren Fokus auf etwas kaufmännisches hast, brauchst du trotzdem eine Ausbildung.
Welche Schule und welche Klasse willst du denn besuchen?
Ich gar nicht :-)... Habe mein Abi schon vor vielen Jahren gemacht. Habe aber gerade etwas gefunden: es gibt KEIN BAföG: https://www.hamm.de/rathaus/buergerservice/top-15/civserv.html?tx_civserv_pi1%5Bcommunity_id%5D=1110000&tx_civserv_pi1%5Bmode%5D=service&tx_civserv_pi1%5Bid%5D=319&cHash=d80582afe9ced3acf1f27c543d5abae0
Verwirrt bin ich eben wegen der Aussage: Der berufsqualifizierende Abschluss an einer Berufsfachschule oder Kollegschule wird erworben durch das Abschlusszeugnis einer Berufsfachschule für Berufe, für die nur eine schulische Berufsausbildung möglich ist, z. B. Höhere Handelsschule.
Der Abschluss qualifiziert mich aber eben nur für die Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf. Aber ich habe damit ja keinen Abschluss. Obwohl man ja theoretisch auch sagen könnte: ich kann auch etwas kaufmännisches machen ohne eine Ausbildung machen zu müssen... Würde nämlich die Überlegung greifen, dann wäre auch das berufliche Gym zu fördern...Denn da lernt man ja kaufmännische Dinge - anders als auf einem normalen Gymnasium.