Bafög; berufl.Gymnasium; Höhe der Entfernung zum Elternhaus?
Ich habe auf einer Seite herausgefunden, dass man nur Bafög bekommt, wenn man einen eigenen Haushalt (Kinder,Ehepartner) führt oder man zu weit von der Schule entfernt wohnt.
"Die Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte gilt dann als zu weit, wenn an 3 Wochentagen eine Wegzeit für Hin- und Rückfahrt von mindestens 2 Stunden anfällt. Hinzugerechnet werden können sowohl die Wartezeiten auf Verkehrsmittel, als auch der Fußweg, wobei hier für jeden angefangenen Kilometer 15 Minuten angesetzt werden dürfen."
Zu dem Text habe ich nun einige Fragen. 1. Was ist damit gemeint, dass an 3 Wochentagen die Fahrzeit 2 Stunden beträgt? Wäre das dann pro Fahrt 20 Minuten die überschritten werden müssten ? Das kommt mir so wenig vor :o Oder ist damit gemeint, dass man an einem Tag die Fahrzeit von 2 Stunden zurücklegt? Also pro Fahrt 60 Minuten?
Was ist mit hinzurechnen gemeint? Könnte es sein, dass man die notwendige Fahrzeit nicht aufbringt für Bafög, aber durch die lange Wartezeit angerechnet wird ? Also ein Beispiel: Wenn die notwendige Fahrzeit 30 Minuten betrüge- ich aber nur 20 Minuten fahren müsste, aber 15 Minuten immer auf den Bus warten müsste, würde ich dann Bafög bekommen ?
2 Antworten
Alles klar :) Dankeschön :)
Ich würde dann höchstwahrscheinlich Bafög bekommen.
Fahre nämlich immer 40 Minuten hin und 40 Minuten zurück und muss nachmittags immer 30-60 Minuten auf den Bus warten. :o
Hab dazu noch eine Frage, was wäre wenn ich die Möglichkeit hätte bei einem Fahrgemeinschaft mitzufahren ? Würde sich dann etwas ändern?
Hätte dann keine Wartezeiten und bräuchte nur ca. 25 Minuten zur Schule ..
Es bedeutet, pro Strecke mindestens eine Stunde/ 2 Stunden pro Tag! Die "3-Tage-Regel" hat damit zu tun, dass auch längere Fahrten akzeptiert werden müssen, solange sie nicht die Regel sind.
Und bevor du jetzt rechnest, dass schon 4 km Entfernung reichen: das tun sie nur, wenn es für dich keine Möglichkeit gibt, diese Strecke anders als zu Fuß zurückzulegen... Selbstverständlich musst du Bus, Bahn, Auto oder Fahrrad nutzen, wenn es irgendwie machbar/ zumutbar ist!
Hinzurechnen bedeutet, dass du z.B. Umsteigezeiten oder Wartezeiten vor Schulbeginn/ nach Schulschluss als Fahrtzeiten mitrechnen kannst. Allerdings nur, wenn sie sich nicht vermeiden lassen. Eine Stunde früher zu fahren, weil du sonst 10 Minuten zu Fuß gehen müsstest, zählt z.B. nicht!!!