Bafög Antrag noch vor vollständiger Bearbeitung zurückziehen?

6 Antworten

Also Hallo erst mal,

das wichtige für dich ist, sofort dem Bafög Amt Bescheid zu geben.

Weil : du darfst nur 2 mal einen Antrag stellen.

Also angenommen du studierst jetzt ( z.b. Musik), dir gefällt es nicht und du bekommst Bafög, dann willst du Chemie studieren und bewirbst dich und es gefällt dir auch nicht und du beziehst dann dort auch bafög, vielleicht kommt es zu einem dritten Studium und dann hast du kein Anspruch mehr auf Bafög.

Wenn du arbeiten willst oder auf Sozial Leistungen angewiesen bist, bis du eine Ausbildungsstelle oder einen anderen Studium Platz zu kriegen, ist es sinnvoller dieses zu tun als Bafög zu erlangen, da man sowieso dir Hälfte zurück zahlen muss.

Dass ich einen Antrag nur zwei mal stellen darf, wusste ich nicht. Danke dir!

@bluemchen123382

Ja das wissen die meisten Nicht.

Es würde mal so eingeführt um Missbrauch zu vermeiden. Einige Leute wechseln ihre Studiengänge nämlich alle 6 Monate und das ist auch nicht Sinn und Zweck der Situation

@AliKemal

Aber ich habe ja eigentlich sozusagen noch keine Förderung erhalten, macht dies den Antrag also vielleicht nicht doch nichtig? Oder gilt das schon als ein Antrag und ich darf hiernach nur noch einen stellen ?

@bluemchen123382

Nein schau mal, diese Regel gilt auch nur, wenn du für zwei Studiengänge auch tatsächlich Geld erhalten hast.

Wenn du 5 mal studiert hast aber nur einmal Bafög erhalten hast, dann ist das okay. Wobei das Bafög Amt vermutlich eine schriftliche Stellungnahme von dir möchte, warum und weshalb du so oft gewechselt hast.

In erster Linie wollen die dich und sich schützen.

Schließlich hat es ja kein Sinn oft sein Studiengang zu wechseln und genauso hat es kein Sinn, jemanden zu fördern, der alle paar Monate sich exmatrikulieren lässt.

@AliKemal

Sorry, wenn ich mich da einmische, aber man kann nicht nur 2x einen Antrag stellen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel.php?seite=3#zweiter

Es gibt keine Maximalgrenze für die Antragsstellung. Man kann immer alles beantragen und Bafög kann man wirklich häufig bekommen.

Allgemeinbildene Schule, Schüler-Bafög, Studenten-Bafög (max. 3 Studiengänge bzw. 2 Wechsel). Es gibt keinerlei Gesetz, dass die Antragsstellung einschränkt.

@Fortuna1234

Du widerspricht dich doch selbst man. Sie studiert, also was interessiert uns Schüler BAföG? Es geht um ihr Studium und da sagst du es deutlich selbst

Studenten-Bafög (max. 3 Studiengänge bzw. 2 Wechsel).

Schüler BAföG ist für schulische Ausbildung, Abend Gymnasium oder Realschule etc gedacht. Aber bei einem Studium gelten andere Regeln.

@AliKemal

Was steht denn im Link? 3. Studiengänge, das sind alleine schon 3 Anträge.... Wenn man danach noch einen Master macht, sogar 4 Anträge. Schau dir doch einfach das Gesetz an. Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um Fakten, um Gesetze und diese geben keinerlei Grenze für Antragsstellung an.

Hast du dir den Link der offiziellen Bafögseite (!) angeschaut? Nein,hast du nicht. Dort steht es drin. Wenn du deine Behauptungen mit Quellen zu Bafög belegen kannst, fress ich einen Besen. Du hast keinerlei Quellen weil es völliger Blödsinn ist. Gib doch bitte einen einzigen Paragraphen aus dem Gesetz, der deinen Blödsinn bestätigt. Du wirst keinen finden...

Hi,

also den Monat, den du zielgerichtet studiert hat, steht dir auch Bafög zu. Zum Beispiel Beginn Oktober, Exmatrikulationsantrag im November gestellt - dann steht dir der volle Bafögsatz für Oktober und November zu.

Wenn du den Antrag zurückziehst, verlierst du sozusagen Geld (was aber natürlich auch zu 50% Kredit ist).

Wenn du den Antrag zurückziehen willst, solltest du das schnellstmöglich telefonisch ankündigen und dann aber noch einen kurzen Brief abgeben/hinschicken. Ansonsten bekommst du das dir zustehende Geld ausgezahlt, musst dich aber in ca. 8 Jahren (5 Jahren nach Regelstudienzeit) mit dem Amt rumschlagen wegen Rückzahlung. Wenn du also aufs Geld verzichten willst, dann solltest du schnell reagieren.

Es gibt auch keine Maximalgrenze für die Antragsstellung. Man kann immer alles beantragen und Bafög kann man wirklich häufig bekommen (solange es einem zusteht). Es hat also keinerlei Auswirkungen, ob du den Antrag jetzt zurückziehst oder nicht.

Nichts, was Alikemal schreibt stimmt. Du solltest dich aber auch wirklich selbst informieren, hier kann jeder Blödsinn schreiben. Dein bester Ansprechpartner ist immer der Sachbearbeiter oder die offizielle Bafög-Homepage mit allen Themen.

Selten so ein Quark gelesen.

Ich hab studiert und weiß was ich Rede. Keine Ahnung ob du einfach nur irgendwas schreibst oder nicht mal studiert hast. In NRW gelten diese Regeln. Ob Bafög zum Teil Länderspezifisch ist, das weiß ich nicht. Aber über mein Bundesland weiß ich Bescheid. Und so oft wie du willst kannst du es bestimmt nicht beantragen. Vielleicht ALG II beim Jobcenter, aber definitiv kein Bafög. Mach dich mal gescheit schlau, bevor du meine Behauptungen als falsch betitelst.

Bafög ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist im Bundesgebiet Deutschland einheitlich geregelt. Auch in NRW kann und darf man mehrmals Bafög beantragen (max. für 3 Studiengänge, wenn Besonderheiten vorliegen sogar öfter). Du weißt sehr wenig über Bafög und nichts davon stimmt. Ich habe den Expertentitel hier auch weil ich die Baföggesetze fast auswendig kenne und die gelten für jeden in Deutschland gleich.

Wenn der Antrag unvollständig war, wird der ziemlich sicher auch nicht weiter bearbeitet werden und du wirst auch kein Geld bekommen, denke ich

einfach Bescheid sagen, dass du den Antrag zurück ziehst - schriftlich natürlich

Von welchem Einkommen willst du dann leben?

Es gibt genug andere Möglichkeiten als nur vom Bafög zu leben. Ich werde mich natürlich stattdessen einem Job widmen.

wenn man nicht studiert, hat man auch keinen Anpruch auf Bafög ...

Du hast damit deine Frage selbst beantwortet und sie redundant gemacht