Bafög antrag nicht bearbeitet. Anspruch auf Sozialhilfe?
Hallo,
ich bin Ausländer und besitze eine Duldung (identität ist geklärt). Ich habe im Oktober letzten Jahres mein Studium begonnen und habe ca. einen Monat vor Beginn einen Antrag auf Bafög gestellt.
Bis zum Studienbeginn hatte ich Leistungen nach AsylbLG bezogen. Diese Leistungen wurden ab Oktober gestoppt, weil fortan Bafög an mich fliessen sollte.
Das Problem ist aber, dass mein bafög Antrag immer noch nicht bearbeitet wurde und ich somit bis heute keinen bafög bekommen habe.
Ich bekomme jetzt seit Oktober kein Geld und muss aus der Tasche meiner Geschwister leben, was sehr schwer ist.
Ich wollte Jetzt fragen, ob ich was dagegen tun kann. Also habe ich überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe, solange mein Bafög Antrag noch nicht bearbeitet wurde? Ich meine, das kann doch nicht, dass man über monate hinweg ohne geld auskommen muss. (wenn ich zum Beispiel keine Geschwister hätte, die mir helfen könnten).
PS:bei sehr vielen meiner Kommilitonen war das auch der Fall, dass das Bafög nicht sofort nach Studienbegonn geflossen ist. Zudem
5 Antworten
Bei Studium besteht meines Wissens kein Sozialhilfeanspruch. Man kann aber beim Bafög-Amt einen Antrag auf Abschlagszahlung stellen. Dazu prüft das Bafög-Amt den Antrag nur pauschal, ob ihm später wahrscheinlich stattgegeben werden kann und zahlt dann schon mal einen Teil der voraussichtlichen künftigen Summe aus.
Soweit ich weiss kriegst du das dann Rückwirkend. Ruf doch einfach mal an und mach etwas druck. vielleicht hilfts ja
danke. Ja, ich werde da nochmal anrufen.
Das Bafög-amt hat bis zu 10 Wochen Zeit, das zu bearbeiten. Wenn man zu spät einen Antrag stellt, hat man quasi Pech. Ist mir auch schon passiert. Es ist dann so, dass du bis zur Bearbeitung nichts bekommst und die die Beträge rückwirkend nachgezahlt werden.
Nein, du hast keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sowohl Studenten als auch Ausländer sind vom SGB XII ausgeschlossen.
du könntest arbeiten gehen. bis dein bafög läuft bekommst du keinen anderen leistungen, da du in einer uni immatrikuliert bist.
hab ich auch gehört. was hindert deine geschwister daran arbeiten zu gehen? zudem ja erstmal dein eigener bedarf gerechnet wird, bevor das geld anderweitig in deiner familie weiter verteilt wird. deine geschwister beziehen asylbewerberleistungen?
wenn du angenommen ausziehen würdest und dann arbeitest. was geschieht dann? werden die leistungen immer noch angerechnet.?
schau mal hier rein www.info4alien.de - dort könnte man dir weiter helfen.
ja, meine Geschwister und meine Mutter beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Meine Geschwister können momentan leider auch nicht arbeiten. Mein Bruder ist psychisch behindert und ist arbeitsunfähig Meine Schwester macht gerade Abitur und nach nach der Schule hat sie wenig Zeit, da sie sich um die Familie kümmern muss (meine Mutter sitzt seit einem Unfall vor 3 Jahren im rollstuhl).
Ich habe jetzt wieder angerufen und nachgefragt, warum das so lange dauert mit der Bearbeitung. Man hat mir gesagt, dass man meinen Antrag vorraning bearbeiten wird.
Sollte das mit dem bafög so schnell nichts werden, wäre ein Umzug vielleicht wirklich eine Alternative und ich werde mit meiner Sachbearbeiterin darüber sprechen.
Danke für deine Antwort
Da ich keine Aufenthaltserlaubnis habe, sondern nur eine Duldung, ist das leider keine Alternative. Wenn ich arbeiten gehe, wird mein Gehalt von den Leistungen meiner Geschwister abgerechnet, weil ich selbst ja keine Leistungen beziehe. Das ist so, weil wir als Familie registriert sind und jeder Familienangeghörige muss mit seinem gehalt auch die Leistungen seiner Familienangehörigen decken, damit diese nicht von Staat abhängig sind !? So in etwa hat es mir meine Sachbearbeiterin gesagt und mir geraten, zweimal zu überlgen, ob ich wirklich arbeiten gehe oder nicht.
Btw: ich habe in den ersten zwei monaten gearbeitet, mit dem ergebnis, dass mir von einem 450€ Job, nur ein Freibetrag von 16€ geblieben ist.
Danke für deine Antwort.