Bafög abgelehnt, wie werde ich elternunabhängig (Antrag auf Vorausleistung)?

3 Antworten

Hi,

also nach deinem Lebenslauf ist deine Mutter sehr sehr wahrscheinlich noch für dich noch zum Unterhalt verpflichtend. Das liegt daran, dass dein Studium auf deine Ausbildung aufbaut. Der nachgeholte höhere Schulabschluss ist auch noch drin. Für Unterhalt ist das ein zusammenhängender (zeitlich und thematisch) Ausbildungsabschnitt. Interne Absprachen mit deiner Mutter zählen nicht.

Ich kenne einige Freunde, bei denen die Eltern gesagt haben, dass der Bachelor Pflicht ist und unterstützt wird und der Master eben die Kür und man da sich bitte selbst finanzieren soll. Das ist eine Einstellungssache und alle waren damit einverstanden.

Wenn du jetzt einen Vorausleistungsantrag stellst (gestellt hast), dann wird jetzt nach dem BGB die Unterhaltspflicht deiner Mutter geprüft. Da sie wohl noch unterhaltspflichtig ist, wirst du zwar mit dem Höchstsatz gefördert - deine Mutter wird aber vom Amt zur Kasse gebeten. Du trittst mit der Antragsstellung dein Recht auf Unterhaltsklage an das Amt ab und das Amt übernimmt das. Du hast also deine Mutter schon fast verklagt, da das Amt sich das Geld von ihr holen wird - ggf. im Klageweg.

Dieser Schritt sollte gut überlegt sein - gerade wenn man noch ein gutes Verhältnis zu den Eltern hat.

Ich finde auch, dass man mit 27 schon alleine finanzieren kann. Ich habe das im Master auch getan und habe mich alleine durch einen Werkstudentenjob finanziert. Ich finde in dem Alter sollte man auch etws Verantwortung übernehmen für seine eigenen Wünsche. Aber das ist Einstellungssache. Deine Mutter ist dir aufgrund deines Lebenslauf noch zu Unterhalt verpflichtet - ob man das jetzt fair oder nicht findet sei mal dahingestellt.

Elternunabhängiges Bafög bekommst du defintiv nicht, da du nicht die Voraussetzungen erfüllst.

Danke für die gute und ausführliche Antwort. Ich bin eher der Meinung, dass meine Ausbildung weniger mit meinem Studium zusammenhängt. Ich will sagen, ein Friseur lernt auch wirtschaftliche Inhalte in der Ausbildung und steht auch nicht im engen! Zusammenhang mit dem WiWi Studium. Kann der Antrag denn noch zurückgezogen werden oder fordert das Amt dann dauerhaft den Betrag von meiner Mutter, bis zum Abschluss des Master?

Ich habe den Antrag noch nicht gestellt und möchte das Problem zusammen mit meiner Mutter lösen. Ich arbeite auch nebenbei und es reicht leider nicht ganz aus, um alles zu deckeln. Wenn die ersten Semesterferien anstehen kann ich ein Polster aufbauen aber bis dahin wird es schwer. 

@Mortenclp

Es ist eine kaufmännische Ausbildung. Da ist ein direkter Zusammenhang. Eine Friseurausbildung ist keine kaufmännische Ausbildung nur weil man in der Berufsschule etwas über Kosten und Erlöse lernt. Das wird einfach nicht so definiert.

Würdest du jetzt Jura studieren oder Lehramt, dann wäre da kein Zusammenhang, so aber auf jeden Fall.

Ich habe zB eine Ausbildung als Hotelfachfrau gemacht und dann BWL studiert. Beides ist kaufmännisch und baut aufeinander auf. Bei dir ist das auch gegeben.

Wenn du sicher gehen willst, kannst du dich aber auch von einem Fachanwalt für Unterhaltsrecht beraten lassen. Beratungen sind generell immer gut, da du da noch keine weiteren Schritt einleitest.

Nein, den Antrag kann man dann nicht mehr zurücknehmen. Du trittst damit deine Rechte auf Einklagung von Unterhaltsrechten ab.
Das ist ein weitreichender Schritt, deswegen sollte dieser gut überlegt sein.

Wenn du denkst, dass du zusammen mit deiner Mutter eine Lösung finden kannst und es nur um die Zeit bis zu den ersten Semesterferien geht, kannst du auch einfach für das 1. Semester einen KfW-Kredit aufnehmen und die Auszahlung selbst bestimmen. Danach baust du dir ein Polster in den Ferien auf (das habe ich im Bachelor auch immer so gemacht) und dann läuft das. Deine Mutter kann dir ggf. auch etwas finanziell den Rücken stärken, du gehst in den Ferien Vollzeit arbeiten und in der Vorlesungszeit vllt 2 Tage die Woche (dann kannst du schnell auf 450€ verdienen).

Ich habe mich im Master komplett selbst finanziert und es geht schon alles. Informier dich mal über einen "Werkstudentenjob". Je älter man auch ist, desto wichtiger sind eben auch praktische Erfahrungen. Ich habe nie ein Praktikum gemacht (weil es zeitlich und finanziell nicht geklappt hätte) aber eben Werkstudentenjobs. Das kommt später eh besser.

Bei Bafög bekommt man erst ab 30elternunabhängiges Bafög. Es sei denn du erfüllst die Voraussetzungen. Was du anscheinend nicht tust. Der Vorausleistungsantrag wird dir da in diesem Fall wenig nützen.

Du zählst mit deinem Werdegang NICHT zu den elternunabhängigen Bafög-Empfängern. Deine Mutter muss dir gar nichts mehr zahlen, weil du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast und zu alt bist.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Wenn meine Mutter nicht mehr für mich zahlen muss, wäre ich automatisch elternunabhängig, bin ich aber anscheinend nicht. Das ist ja das Problem.

@Mortenclp

Nein, du bist nur unter bestimmten Voraussetzungen elternunabhängig förderwürdig. Das kannst du aber leicht in dem von mir genannten Link nachlesen. Du erfüllst aber die Voraussetzungen nicht.

@hierzulande65

Dort heißt es: 

--> Wenn ihr die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung zwar nicht erfüllt, eure Eltern aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG eure Ausbildung gefährdet wäre.

Demnach wäre ich elternunabhängig. 

@Mortenclp

Nein eben nicht. Kapier es!