BAFöG - Eltern verdienen zu viel?

9 Antworten

... und wurde denn gar nicht ein Stipendium oder die elternunabhängigen Vorausleistungen geprüft?

Wir Eltern müssen nur leisten, wenn wir auch können. Basis ist aber nicht das BAföG mit seinem läppischen Pauschalen, sondern das deutlich bessere BGB.

Somit bitte sofort den entsprechenden Antrag stellen. Es wird dann nicht vom Studentenwerk, sondern vom jeweiligen Land geprüft, ob die Eltern leistungsfähig sind. Dein Bedarf kommt ab sofort in voller Höhe auf Dein Konto.

Viel Glück.

Dann müssen Deine Eltern ganz eindeutig ihre Verbindlichkeiten überprüfen. Vorrangig hat das "Kind" Anspruch auf Unterhalt, bevor irgendwelche Kredite befriedigt werden.

BAföG- Leistungen würden dir nur gewährt, wenn deine Eltern dir zwar eigentlich unterhaltspflichtig wären, aufgrund zu geringen Einkommens aber nicht dazu in der Lage wäre...

Da dies anscheinend nicht der Fall ist, musst du nun selbst den dir zustehenden Unterhalt von den Eltern einfordern. Wenn sie ihn dir trotz entsprechender Aufforderungen nachweislich verwehren

  • müsstest du den Unterhalt ggf. von ihnen einklagen
  • oder ggf. "BAföG- Vorschussleistungen" beantragen, die sich das BAföG-Amt dann von den Eltern zurückholen würde....

Dabei solltest du beachten, dass Unterhaltsrecht und BAföG- zwei verschiedene Paar Schuhe sind... 

  • Es würde also nicht reichen, von den Eltern einfach nur den Betrag zu fordern, der im BAföG-Bescheid ausgewiesen ist, 
  • sondern du müsstest eine Berechnung nach dem geltenden Unterhaltsrecht veranlassen...

Sollte dein Weg zur Uni/Hochschule unzumutbar lang sein, so dass du ausziehen müsstest, würde die Höhe deines Unterhaltes bzw. der BAföG-Leistungen ggf. höher sein (Gesamtanspruch 735 Euro), als wenn du weiterhin bei den Eltern wohnst... 

  • Dann müsstest du also eine neuen BAföG-Antrag stellen zu den dann veränderten Bedingungen...
  • Auch der noch zu zahlende Unterhalt müsste entsprechen berechnet werden.

Solange du aber bei den Eltern wohnst bzw. wohnen kannst, wären sie dir zwar ebenfalls "barunterhaltspflichtig" während deines Studiums (getrennte Eltern jeweils anteilig...), 

  • allerdings könnten sie (bzw. der Elternteil, bei dem du wohnst) den Unterhalt statt als Bargeld in Form von Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung stellen
  • und dafür auch das Kindergeld verwenden.

Bei einem Auszug müsste das Kindergeld an dich weitergeleitet werden, würde auf deinen Gesamtanspruch (735 Euro) allerdings angerechnet...

Das ist definitiv die beste Antwort, die hier gegeben wurde. ;) Allerdings möchte ich hinzufügen, dass es hier etwas kompliziert klingt, den Unterhalt festzusetzen. Ist es natürlich auch, allerdings geht das quasi "automatisch", wenn man den Antrag auf Vorausleistung stellt. Aber Vorsicht: Man tritt damit seinen Unterhaltsanspruch an das Bafög-Amt ab, das die Eltern notfalls auch auf Zahlung verklagt und zwar mit Zinsen. Das kann man selbst dann nicht mehr stoppen, wenn es erst einmal ins Rollen gekommen ist.

Es ist also gut zu überlegen, ob man diesen Weg gehen möchte oder sich nicht doch einfach so mit den Eltern einigen kann.

@fairytales

allerdings geht das quasi "automatisch", wenn man den Antrag auf Vorausleistung stellt.

Dieser Antrag könnte - wie jeder beliebige Antrag auch  - gestellt werden..., aber es würden "nicht automatisch" Vorausleistungen gezahlt. Denn um solche tatsächlich beziehen zu können, müsste erstmal nachgewiesen werden, dass die Eltern den Unterhalt entweder verweigert haben bzw. die Auskünfte zur Ermittlung des möglichen Unterhaltes....

Hi,

keine Chance.

Wenn deine eltern trotz hohem Einkommen dich nicht unterstützen können, dann leben sie über ihrem Standard. Kredite der Eltern werden nicht quersubventioniert. Deine Eltern sollten dir also erklären warum sie genug Einkommen haben, aber Kredite aufgenommen haben obwohl sie wussten, dass du auch noch studieren wirst und ihre Unterstützng brauchst.

Um dein Studium nicht mehr in Gefahr zu haben, kannst du einen Studienkredit aufnehmen und/oder Jobben. Ob und wie dich deine Eltern bei der Rückzahlung des Kredits unterstützen musst du mit ihnen besprechen. Vielleicht können sie Kredite auch auf eine längere Laufeit umschulden mit weniger Zinsen.

Du bekommst erst Bafög  wenn deine Eltern weniger verdienen.

So haben Sie genug Geld , dich zu unterstützen.

Die Allgemeinheit ist nixjt dafür zuständig oder dafür verantwortlich , wenn deine Eltern nicht haushalten können.