Badsanierung abgeschlossen - nun leckt die Dusche - Garantiefall?

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Ja, auf die eigentliche Handwerksleistung muss der Handwerker Gewährleistung geben. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Handwerker. Du solltest Dein Anliegen auf jeden Fall unter Bezug auf die Rechnung, in welcher die Leistung abgerechnet wurde und das Leistungsdatum schriftlich fixieren. Das ganze per Einschreiben mit Rückschein. Idealerweise übergibst Du das ganze Deinem Anwalt.

Insbesondere auch wegen einer möglichen Haftung im Falle einer erforderlichen Sanierung, wenn das Leck beispielsweise auch schon Schäden in der Wand verursacht hat. Gerade bei Wasser wäre ich da extrem akribisch und würde alles minutiös aufschreiben.

Gar nicht lange fackeln und auf damit zum Rechtsanwalt.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 10.06.2013, 16:02

Das wird aber recht schwierig. Denn der Kerl war damals schon nicht zuverlässig, hat gesagt er kommt Montag und kam erst Mittwoch. Wann er dann genau was gemacht hat- ich fürchte, das hat nicht mal meine Mutte rnachgehalten. Die war ja froh, wenn er überhaupt kam.

Es tropft gottseidank nur, das nervt - und über die Zeit hinweg geht natürlich doch was an Wasser durch...

Naja, dann werden wir wohl doch mal wieder den Anwalt einschalten....DAS nervt auch. Und GERN kommt der dadurch auch nicht. Abe rnun, geht wohl nicht anders.

nachtlicht1978  10.06.2013, 16:21
@Kinderwerkstatt

Naja, zumindest das Datum der Errichtung (Leistungsdatum) muss halt irgendwie nachweisbar sein. Wie oft er danach daran gebastelt hat, ist unerheblich.

Fakt ist, dass insbesondere aufgrund der fehlenden Einsicht und der Unzuverlässigkeit, auf jeden Fall zeitnah Maßnahmen ergriffen werden müssen, um auch bei weiterer Verzögerung Recht auf Mängelbeseitigung und ggf. Schadenersatz zu erhalten.

Zu diesen Maßnahmen zählen nachweisbar schriftliche Anführung der Mängelrüge. Darüber hinaus würde ich von vornherein einen Anwalt mit der Vertretung der berechtigten Interessen beauftragen. Unter dem Strich spart das Aufwand und Zeit.

Und warum solte der "ungern" kommen? Damit verdient er doch Geld?

Natürlich ist der Handwerker zur Nachbesserung auf eigene Kosten verpflichtet. Fordert ihn schriftlich unter Fristsetzung auf. Am besten per Einwurfeinschreiben, damit die Zustellung dokumentiert ist.

Bitte mal kurz recherchieren, ob einmalige Fristsetzung reicht. Wenn ja und er reagiert auf euer Schreiben nicht, könnt ihr eine sogenannte Ersatzvornahme in Anspruch nehmen. Also einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten an den schlampigen Handwerker weiterleiten.

Allerdings sehe ich das so, daß da später mal ein Anwalt ins Spiel kommen könnte, wenn du schon der Rechnung hinterherlaufen mußtest.

Wenn ein neuer Handwerker ins Spiel kommt, könnte der vielleicht auch mal eben die Leistung des Kollegen unter die Lupe nehmen.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 10.06.2013, 15:06

So hatte ich mir das eigentlich gedacht.

Aber ich glaube die Fristsetzung muss auch "angemessen" sein, oder? 14 Tage glaub ich - das ist ganz schön lang, dafür, dass meine Mutter schon seit 14 Tagen eine tropfende Dusche hat....

Danke!

Ratirat  11.06.2013, 11:23
@Kinderwerkstatt

Ja, 14 Tage erscheinen mir angemessen. Wenn man die Frist zu kurz setzt, tritt eventuell der damit angestrebte Verzug nicht ein, der aber Voraussetzung für sie Erstattung der Kosten für die Ersatzvornahme ist.

FlyingCarpet  10.06.2013, 19:37

genau so ist es.

schonmal die DICHTUNG erneuert, ehe ihr den handwerker vor den kadi zieht?

michi57319  10.06.2013, 14:51

Bei einer 6 Monate alten Armatur? Wohl eher nicht.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 10.06.2013, 15:03
@michi57319

Danke!

Es geht vor allem darum, dass uns zusätzliche Kosten entstehen würden, wenn wir nun einen anderen Handwerker beauftragen. Sonst hätten wir da slängst getan.

Und mein Mann sagte auch - handwerklich recht begabt - er lässt da die Finger von, sonst zahlen wir nachher noich ganz andere Sachen.

Dieser Handwerker ist echt ne Marke! Er meldet sich nicht zurpück wie versprochen, evrtröstet meine Mutter und geht nicht mehr ans telefon sobald er die nr. meiner Mutter iseht. Als mein Mann anrief, ging er sofort dran. Die nr. kannte er nicht.

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 10.06.2013, 14:54

Nicht, dass wir uns hier missverstehen:

Der Handerwerker ist verantwortlich für seine Arbeit und diese liegt keine 6 Monate zurück! Also hat er die Reparatur kostenpflichtig zu erledigen! So mein Kenntnisstand. oder leige ich da falsch?

Fummeln wir jetzt daran rum und es ist noch immer nicht dicht, wird er sagen, wir haben noch mehr kaputt gemacht und sind schuld und will Geld für die Reparatur! So läuft das mit Garantiefällen!

DIe Mutter, mit der diebeiden Stränge die aus der WAnd kommen mit der Armatur verbunden ist, sitzt fest - sie kann also gar nicht undicht sein. das haben wir geprüft. Das Dichtungsmaterial kann nciht evrshcließen sein, dafür liegt die Installation noch nicht lange genug zurück.

Ich will auch niemanden vor den Kadi ziehen (das dauert ja dann noch länger bis was passiert!) aber bevor ICH SEINE FEHLER bezahle, schalte ich den Anwalt ein. ich denke 3 Woche sind Zeit genug um mal jemanden vorbei zu schicken, der mal nachsieht.

Premiumana  10.06.2013, 15:03
@Kinderwerkstatt

dann tu, wie du denkst und ärgere dich weiter über die undichte dusche...

Kinderwerkstatt 
Fragesteller
 10.06.2013, 15:14
@Premiumana

Wenn es so einfach wäre, hätten wir es ja behoben.Abe rdie Mutter sitzt fest und es tropft trotzdem! Außerdem ist meine Ma Ü70, die packt das selber nicht an und wir wohnen nicht grad neben ihr!

Das Dichtungsmaterial ist keine 6 Monate alt, demnach hat der Klemptner eine nfehler gemacht!

Mock mock mock, vermutlich bist du auch eine rdieser "fleissigen" Handwerker! BOah, über diese Art RAtschläge bin ich immer total begeistert!