Badewanne übergelaufen. Muss ich für Schäden aufkommen?

3 Antworten

Deine PHV bietet für die entstandenen Wasserschäden am fremden Eigentum Versicherungsschutz. Wobei hier erstmal die Sachversicherungen der Geschädigten einspringen, welche dann gegebenenfalls Regress von dir (bzw. eben deiner Haftpflicht) verlangen können.

Bei den Kosten für den Feuerwehreinsatz bin ich mir grad nicht sicher. Da es hier keinen Geschädigten Dritten gibt, wirst du das vermutlich selbst zahlen müssen.

Melde es deiner Haftpflichtversicherung. Genau für solche Fälle ist die Absicherung gedacht.

In diesen Fall ist es selbstverschulden also das wird sehr teuer für dich werden

Stimmt nicht.