Baden-Württemberg Ticket ungültig wegen 10 min

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Es mag für dich bestimmt brutal scheinen, aber du wirst kaum was unternehmen können. Ich habe ein "altes" Baden-Württemberg-Ticket vor mir und da steht gleich unter dem Titel: Gilt von Mo - Fr von 09.00 - 03.00 Uhr des Folgetags. Die zehn Minuten wirst du vermutlich kleinlich finden, aber wie soll denn ein Reisender behandelt werden, der um 8.45 Uhr in den Zug einsteigt? Ermässigte Fahrausweise - ich finde das BWT was ganz tolles, in der Schweiz gibt es nichts ähnliches - haben eben immer auch ein Einschränkungen. In diesem Fall Fahrt ab 9 Uhr, dh nach dem morgendlichen Stossverkehr.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Leider wirst du da nichts anfechten können, da der Schaffner dich gefragt hat, wo du eingestiegen bist. Somit hat er doch schon den Beweis.

Liebe Grüße