Baden-Württemberg Ticket ungültig wegen 10 min
Hallo!
Ich bin am Montag morgen mit dem Baden-Württemberg Ticket gefahren, wusste allerdings nicht, dass es erst ab 9 Uhr gilt. Ich bin von Reutlignen nach Stuttgart gefahren und alles war gut. Von Stuttgart dann nach Heidelberg. Der Zug in Stuttgart ist um 10 vor 9 los. Ich bin dann um ca. 9.10 Uhr kontrolliert worden und der Schaffner hat gefragt wo ich denn eingestiegen bin. Da ich noch net wusste, dass das Ticket erst ab 9 Uhr gilt, hab ich gesagt, dass ich in Stuttgart eingestiegen bin. Da der Zug aber vor 9 Uhr los ist, musste ich dann 40 Euro bezhalen, also den erhöhten Farhpreis, weil ich für 10 min ein ungültiges Ticket hatte. Das is doch nicht fair, ich bin ja nicht wissentlich und absichtlich schwarz gefahren. Von der Strecke von Reutlingen nach Stuttgart wusste der Schaffner nichts.
Jetzt meine Frage: Da das erhöhte Fahrgeld, also die 40 Euro um 9.10 Uhr ausgestellt worden sind, war ja mein Ticket eigentlich schon gültig. Kann ich da was machen, dass ich die 40 Euro nicht zahlen muss? Kann ich die Strafe dann anfechten??
liebe grüße
2 Antworten
Es mag für dich bestimmt brutal scheinen, aber du wirst kaum was unternehmen können. Ich habe ein "altes" Baden-Württemberg-Ticket vor mir und da steht gleich unter dem Titel: Gilt von Mo - Fr von 09.00 - 03.00 Uhr des Folgetags. Die zehn Minuten wirst du vermutlich kleinlich finden, aber wie soll denn ein Reisender behandelt werden, der um 8.45 Uhr in den Zug einsteigt? Ermässigte Fahrausweise - ich finde das BWT was ganz tolles, in der Schweiz gibt es nichts ähnliches - haben eben immer auch ein Einschränkungen. In diesem Fall Fahrt ab 9 Uhr, dh nach dem morgendlichen Stossverkehr.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Leider wirst du da nichts anfechten können, da der Schaffner dich gefragt hat, wo du eingestiegen bist. Somit hat er doch schon den Beweis.
Liebe Grüße