Backofen kaputt in Mietwohnung

4 Antworten

Im Mietvertrag steht: Die Küche samt E-Geräten wird dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Er hat diese schonend und pfleglich zu behandeln. Für Reparaturen und Schäden hat der Mieter vollumfänglich aufzukommen. Nach Mietzeit muss alles funktionieren.

Fragt den Mieterbund ob dies als Individualvereinbarung wirksam ist.

Im Normalfall gelten Sachen die sich bei Einzug in der Wohnung befinden als mitvermietet und der Vermieter muss dann für Reparatur oder Ersatz sorgen.

MfG

Johnny

ja müsst ihr, aber da ihr den ja gekauft habt, könnt ihr den behalten, und der vermieter muss dann halt in einem jahr ersatz besorgen, wenn ihr raus seid

Normalerweise ist es Sache des Vermieters, die Geräte warten zu lassen und ggf. auszutauschen...!Schließlich bezahlt ihr Miete dafür...!

für reparaturen und schäden hat der mieter vollumfänglich aufzukommen
@user2386

Ich glaube, dieser Zusatz im Mietvertrag ist sittenwidrig und deshalb ungültig...! RA fragen...

Nein, natürlich nicht, aber einen gebrauchten, vergleichbaren und gut ist. Es soll ja nur funktionieren, so jedenfalls die mietvertragliche Vereinbarung.