Baby in Spanien bekommen
Ich lebe in Spanien, habe sowohl einen deutschen, wie auch einen spanischen Wohnsitz. Wenn meine Frau hier in Spanien ein Baby zur Welt bringt, welche Staatsbürgerscvhaft hat es? Wir sind beide deutsche Staatsbürger und spanische Residenten.
9 Antworten
Na..deutsch.
Das hat nichts damit zu tun wo ein Kind geboren wird. Die Nationalität der Eltern ist ausschlaggebend.
in der schule wurde uns was anderes erklärt undzwar das das kind solange beide hat
Das gilt dann ja wohl für alle Länder und nicht nur für Australien. Danke!
Danke für den Stern
nur zur Info: ich wurde in Spanien geboren, meine Eltern sind beide deutsche, und ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn ich, seit ich 18 bin, die Wahl habe ob ich sie behalten will oder die spanische annehmen. Somit gebe ich amdros recht. LG
wenn dein kind in costa rica gebohren wird isses costaricanerianer
Das Baby ist zunächst Deutsch, außer einer von euch beiden hätte die spanische Staatsanghörigkeit.
Sollte es jedoch als in Spanien Geborenes 1 Jahr in Spanien wohnen und gemeldet sein, kann dann die Staatsangehörigkeit beantragt werden.
Nach 2 Jahren als Erziehungsberechtigte eines Spaniers, könnt auch ihr die spanische Staatsangehörigkeit beantragen.
Soweit ich weiss hat das kind beide. wenn die mutter deutsch ist und das kind in spanien geboren wird kann das kind sich mit einem alter aussuchen welche staatsbürgerschaft es sein darf aber genau bin ich nicht informiert
sich mit einem alter aussuchen welche staatsbürgerschaft
und dazu ist ein neugeborenes Kind in der lage????
sich **mit einem alter** aussuchen welche staatsbürgerschaft
Auch ein Neugeborenes wird älter...
Beide hätte das Kind, wenn je ein Elternteil span./dt. ist.
lies das spanische gesetz, dann weisst du es.
Na dann sollte man diese Community am besten abschaffen, oder?
DH !
Was ne antwort wozu gibt es gutefrage.net
Euer Kind hätte die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es in Deutschland (und, ich glaube, auch in Spanien) auf die Abstammung ankommt und nicht auf den Ort der Geburt.
Alternative wäre höchstens die doppelte Staatsbürgerschaft, aber das glaube ich nicht, da ihr beide Deutsche seid und die doppelte in Spanien noch mehr die Ausnahme ist als in D.
Der folgende Text ist eindeutiger als andere Infos, die ich gefunden habe - aber alle Infos passen zusammen, Widersprüchliches habe ich nicht gelesen. http://www.auswandern.com/Regeln-der-Staatsbuergerschaft-fuer-auslaendische.786.0.html
lies Dir diesen Link mal durch..das dürfte Deine Frage genau beantworten..
http://trimr.de/16gJ