BAB nachgezahlt?

3 Antworten

Ich verstehe nicht warum der BAB - nur für 12 Monate bewilligt wurde, normalerweise wird es für 18 Monate bewilligt !

Ist das denn keine Berufsausbildung im eigentlichen Sinn ?

Dein Anspruch beginnt im Monat der Antragstellung, frühstens jedoch ab Beginn der Ausbildung, du hast diese zwar schon im April begonnen, aber die IHK - erkennt diese erst am August an, deshalb wirst du da auch keine Nachzahlung der BAB - bekommen.

Denn sonst stünde in deinem Bescheid, dass du ab April Anspruch hättest und nicht erst ab August.

Für zurückliegende Monate erfolgt die erste Überweisung voraussichtlich innerhalb der nächsten 2 Wochen bedeutet, hätte die Bearbeitung deines Antrags längere Zeit in Anspruch genommen und du hättest deinen Bescheid erst angenommen 2 Monate nach dem Beginn deiner Ausbildung erhalten, dann hättest du die rückwirkende Zahlung in der Regel innerhalb der nächsten 2 Wochen erhalten.

Das ist bei dir ja aber meiner Ansicht nach nicht der Fall, trotz das du die Ausbildung schon im April begonnen hast, es zählt die Anerkennung der IHK - und die Beginn ab August, demnach stünde dir dann auch erst ab da BAB - zu.

Moin  Coco1996578

Ich verstehe nicht ganz, wie deine Ausbildung zu 01.04. begonnen hat, der Eintrag durch die IHK aber erst zum 01.08. gilt.

Ja, BAB wird nachwirkend gezahlt zum Tag der Antragsstellung, im Rahmen der Ausbildung.

Bei dir liegt ja aber nichts zurück! Oder gibt es eine Tippfehler in den Jahreszahlen?

Hab die Ausbildung früher angefangen so konnte ich auch früher wegziehen aber die IHK erkennt erst den 01.08.2018 an. Also kann ich zB diese 4 Monate nicht verkürzen.

Ja mir liegt ja was zurück Ausbildung am 01.04.2018 angefangen und Antrag am 03.05.2018 gestellt.

Also die sagen mir am also ca da war um den Antrag zu stellen ich bekomme es rückwirkend bezahlt, wiederum zählt die Eintragung er IHK.

@Coco1996578

Deine Ausbildung wird von der IHK - aber erst zum August anerkannt, deshalb gibt es auch erst ab da BAB - rückwirkend für den Monat gezahlt !

Bab wird frühestens ab Antrag gezahlt. Die Monate vor der IHK Eintragung warst du wahrscheinlich kein Azubi. Die Firma müsste dir für diese Zeit Mindestlohn zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung