BAB nachgezahlt?
Hey,
also ich hab ein meine Ausbildung zum 01.04.2018 begonnen (Vertrag zum 01.04.2018) und die Eintragung der IHK erkennt erst den 01.08.2018 an.
Hab BAB beantragt. Am 03. Mai 2018.
Hab die Bestätigung erhalten mir wird X-Summe ab dem 01.08.2018 bis zum 31.08.2020 gezahlt.
Auf der Rückseite steht das die Rückwirkenden Monate innerhalb 2 Wochen gezahlt werden.
Genau gesagt steht dort "Für zurückliegende Monate erfolgt die erste Überweisung voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen."
Ich hab gehört das BAB nachgezahlt wird wenn es nach dem Beginn der Ausbildung beantragt wird wie in meinem Fall, jedoch gilt die Eintragung der IHK. Deswegen frage ich mich ob ich dies nachgezahlt bekomme oder nicht.
3 Antworten
Ich verstehe nicht warum der BAB - nur für 12 Monate bewilligt wurde, normalerweise wird es für 18 Monate bewilligt !
Ist das denn keine Berufsausbildung im eigentlichen Sinn ?
Dein Anspruch beginnt im Monat der Antragstellung, frühstens jedoch ab Beginn der Ausbildung, du hast diese zwar schon im April begonnen, aber die IHK - erkennt diese erst am August an, deshalb wirst du da auch keine Nachzahlung der BAB - bekommen.
Denn sonst stünde in deinem Bescheid, dass du ab April Anspruch hättest und nicht erst ab August.
Für zurückliegende Monate erfolgt die erste Überweisung voraussichtlich innerhalb der nächsten 2 Wochen bedeutet, hätte die Bearbeitung deines Antrags längere Zeit in Anspruch genommen und du hättest deinen Bescheid erst angenommen 2 Monate nach dem Beginn deiner Ausbildung erhalten, dann hättest du die rückwirkende Zahlung in der Regel innerhalb der nächsten 2 Wochen erhalten.
Das ist bei dir ja aber meiner Ansicht nach nicht der Fall, trotz das du die Ausbildung schon im April begonnen hast, es zählt die Anerkennung der IHK - und die Beginn ab August, demnach stünde dir dann auch erst ab da BAB - zu.
Moin Coco1996578
Ich verstehe nicht ganz, wie deine Ausbildung zu 01.04. begonnen hat, der Eintrag durch die IHK aber erst zum 01.08. gilt.
Ja, BAB wird nachwirkend gezahlt zum Tag der Antragsstellung, im Rahmen der Ausbildung.
Bei dir liegt ja aber nichts zurück! Oder gibt es eine Tippfehler in den Jahreszahlen?
Deine Ausbildung wird von der IHK - aber erst zum August anerkannt, deshalb gibt es auch erst ab da BAB - rückwirkend für den Monat gezahlt !
Danke
Bab wird frühestens ab Antrag gezahlt. Die Monate vor der IHK Eintragung warst du wahrscheinlich kein Azubi. Die Firma müsste dir für diese Zeit Mindestlohn zahlen.
Hab die Ausbildung früher angefangen so konnte ich auch früher wegziehen aber die IHK erkennt erst den 01.08.2018 an. Also kann ich zB diese 4 Monate nicht verkürzen.
Ja mir liegt ja was zurück Ausbildung am 01.04.2018 angefangen und Antrag am 03.05.2018 gestellt.
Also die sagen mir am also ca da war um den Antrag zu stellen ich bekomme es rückwirkend bezahlt, wiederum zählt die Eintragung er IHK.