BAB mit untermietvertrag?

2 Antworten

Du kannst auch mit einem Untermietvertrag BAB beantragen. Ein Untermietertrag ist ja ein regulärer Mietvertrag.

Allerdings muss Deine Vermieterin die Einnahmen versteuern, kann jedoch ihre anteiligen Ausgaben für die Wohnung abziehen. Die Eltern haben ja sicherlich einen Steuerberater. Am besten informieren sie sich da ganz genau.

Und wenn die Eltern es nicht versteuern?

@biiibiii321

Wer gibt Dir denn den Untermietvertrag? Die Eltern oder die Tochter?

Mieteinnahmen müssen versteuert werden - alles andere ist Steuerhinterziehung. Wenn Du den Mietvertrag an einer öffentlichen Stelle vorlegen musst, wäre ich an Stelle des Vermieters jedenfalls sehr vorsichtig mit Mogeleien.

Es gibt viele Möglichkeiten, welche Kosten man für den vermieteten Wohnraum dem Finanzamt gegenüber geltend machen kann. Es ist durchaus sinnvoll, wenn die Eltern sich darüber gründlich informieren.

Ja, der Untermietvertrag reicht aus.