Bab auch wenn ich bei meiner Schwester wohne?

4 Antworten

Du brauchst zumindest einen Untermietvertrag,den möchte die Agentur für Arbeit sicher haben,deine Schwester kann ja 50 % der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) in den Mietvertrag eintragen !

In erster Linie sind dir aber in deiner Erstausbildung deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,dass zumindest wenn sie Leistungsfähig sind und dein Umzug wegen der Ausbildung erforderlich ist.

Können oder wollen sie bei Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt von min. deinem Kindergeld zahlen steht dir zumindest dein Kindergeld zu,dass könntest du dann im Ernstfall auch per Antrag auf Abzweigung ( Familienkasse der Agentur für Arbeit ) an dich überleiten lassen,vorausgesetzt du bist noch keine 25.

Im Internet gibt es auch kostenlose BAB - Rechner,da kannst du dir deinen evtl. Anspruch berechnen lassen.

Sollte deine Netto Vergütung + evtl. etwas Unterhalt + Kindergeld + BAB deinen Grundbedarf nicht decken,so dass du deine Miete nicht voll decken könntest,dann kannst du beim zuständigen Jobcenter nach § 27 Abs. 3 SGB - ll noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - stellen.

Denn in einer evtl.BAB - Zahlung sind inkl.Mietzuschuss max.224 € für die Warmmiete möglich.

Du kannst einen Untermietvertrag mit deiner Schwester machen und dort die hälfte der Gesamtkosten angeben. Diesen kannst du dann auch einreichen. Es gibt bestimmt auch einen Rechner im Internet um zu sehen wie viel du dann bekommst.

BAB ist ein fester Betrag der unabhängig von deiner Wohnsituation bewilligt wird. Wie du davon dann deine Miete zahlst, ist deine Sache.