BAB-Antrag: ist mein Freund = mein Lebenspartner?
Hallo,
ich habe eine Ausbildung angefangen und möchte BAB beantragen, da ich mit meinem Freund zusammen wohne (Ü18 und näher an der Ausbildungsstelle, wobei mein Elternhaus auch nur 10km weiter ist). Jetzt habe ich folgenden Abschnitt auf der Seite der Agentur für Arbeit entdeckt: "Auf den „Gesamtbedarf“ wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung Ihr eigenes Einkommen, ebenso das Einkommen der Person, mit der Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind, und Ihrer Eltern angerechnet, soweit das jeweilige Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. " Ich sehe da einen gewaltigen Unterschied ob es nun "nur" mein Freund ist oder mein Lebenspartner, aber sieht das Amt das auch so?
Bisher habe ich in Vollzeit gearbeitet, als Überbrückung, bis ich eine Ausbildungsstelle habe. Die habe ich jetzt, bin aber in dem Jahr, als ich gearbeitet habe, zu meinem Freund gezogen. Jetzt, mit meinem mehr als halbierten Gehalt, wird es von meiner Seite aus eng mit Miete, Einkäufen usw (haben uns das bisher aufgeteilt). Er verdient ca. 1,7 netto. Kennt sich hier jemand etwas aus?
Viele Grüße
6 Antworten
wenn du mit ihm zusammen lbest und er dein Partner ist, also wenn es keine WG ist, dann ist = er gleich dein Lebens(abschnitts)partner und du bildest mit ihm eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" (siehe auch H4, Alg, Alg2 ) insofern wird sein Vermögen / Einkommen unter Umständen mit angerechnet denn daher , aus dem Grund, fragt das BAB Amt. Fazit: dein Freund = dein Lebenspartner ;-)
Falsch. Bedarfsgemeinschaften gibt es ausschließlich im SGB II. BAB ist im SGB III geregelt.
Fail. BAB und ALG2 sind was ganz anderes.
Gemeint ist ausschließlich die eingetragene Lebenspartnerschaft. Wenn man "einfach nur so" zusammenlebt, wird bei der Berechnung von BAB nichts angerechnet, was dein Freund verdient.
BAB ist übrigens nicht im SGB II geregelt. Für die Berechnung von BAB gibt es keine Bedarfsgemeinschaften.
Lebenspartner sind nicht einfach nur Lebensgefährten.
Gleichgeschlechtliche dürfen nach wie vor nicht heiraten, sondern sich nur verpartnern. Deswegen spricht man bei der sogenannten Homo-Ehe eben nicht von Ehepartnern sondern von Lebenspartnern.
Und das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners spielt beim BAB schon eine Rolle - nicht aber das des Lebensgefährten, Verlobten oder Freundes.
Du lebst in einer WG, nicht in einer eingetragnene Partnerschaft. Das Einkommen des Freundes ist erstmal unwichtig.
wenn ihr euch euer bett teilt, seid ihr lebenspartner....
fail