BAB-Antrag - Unterlagen für Vater

5 Antworten

Du solltest die angefrorderten Nachweise Deinem Vater zukommen lassen, denn da er ja gewillt ist Dir, wenn Du einen echten Anspruch hast, den Unterhalt zu zahlen bist Du wahrscheinlich nicht mehr BAB anspruchsberechtigt ..

das Amt zahlt nichts, wenn Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.. dazu ...

(4) Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht vorausgeleistet, soweit die Eltern bereit sind, Unterhalt entsprechend einer nach § 1612 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs getroffenen Bestimmung zu leisten.

Mein Vater hat so gut wie kein Geld. Hatte er nie, hat er heute noch nicht. Er wäre gar nicht in der Lage irgendwas zu zahlen. Das ist hier nur eine Formsache, der Vollständigkeithalber. Mehr nicht. Er tut so als würde er auf nem Goldschatz sitzen, das ist aber nur Staub. Und so will er mich dazu zwingen irgendwas rauszurücken, was er anders nicht bekommen würde.

@xagreus

Du möchstest jetzt mit 24zig Unterstützungsleistungen beziehen, dann mußt Du mitwirken, anders funktioniert es nicht, oder Du verzichtest drauf und nimmst bei finanziellen Engpässen Neben-Jobs an . Altersmäßig gibt es ja keine Beschränkungen.. Jugendschutz .. kommt ja nicht mehr zur Anwendung..

@himako333

Himako, deine Stellungsnahme ist grob unrichtig und für den Fragestellter sogar gefährlich

@Rheinflip

Was ist daran sogar gefährlich?

Der Vater oder Mutter, die nicht über den schulischen/beruflichen Werdegang ihrer Kinder informiert sind haben ein Recht drauf das der evtl. selbstverschuldet Bedürftige seine Informationspflicht nachkommt.

Wenn** keine Unterhaltsansprüche verwirkt sind können die Elter den Unterhalt direkt ans Kind zahlen.. diese Wahlfreiheit haben die Eltern.**.um diese wahr zu nehmen, brauchen die Fakten!.. auch um auszurechnen in welcher Höhe der dann ergänzende Unterhalt ausfallen muß..

hat Kind ... jetzt 24!.. z.Bsp. mehr als eine Ausbildung abgebrochen besteht genau wie die Bummelanten-Studio's keine Unterhaltspflicht der Eltern mehr.

@himako333

Himako, die Regeln sind klar: Solange die Eltern unterhaltsfähig sind, müssen Sie auskungt geben. Alles andere ist Spekulation. Die Unterlagen, die hier angefordert werden, sind reine Schikane oder schlimmer.

@himako333

Himako, die Regeln sind klar: Solange die Eltern unterhaltsfähig sind, müssen Sie auskungt geben. Alles andere ist Spekulation. Die Unterlagen, die hier angefordert werden, sind reine Schikane oder schlimmer.

Die Arbeitsagentur ist die größte Verbrecher-Firma die es gibt. Natürlich musst du das nicht machen. Es ist deindein Recht Privat zu bleiben und das wird ein BAB Antrag nicht ändern. Scheu dich nicht etwas zu sagen. Die AgenAgentur f. Arbeit muss, wenn sie diese Informationen will sich selber erkundigen.

Viel Glück

Richtig!!

Naja, ich habe denen ja gesagt was los ist und das ich das alles nicht will. Hab denen sogar n Brief geschrieben und alles erklärt. Das ist bereits einige Wochen her. Trotzdem haben die heute angerufen - und schicken mir auch noch einen Brief - dass er angeblich ein Recht hat diese Unterlagen von mir zu fordern.

Deswegen bin ich da eben ein wenig Ratlos - so gut kenn ich mich mit der Rechtslage nicht aus.

Hallo, ich habe ungefähr das selbe durch wie du :)

habe mit meinem Vater auch erst wieder Kontakt aufgenommen als ich den Antrag gestellt habe, allerdings bin ich mit Mut selber zu ihm hin und habe ihn drum gebeten. Mein Kumpel der zur Sicherheit draußen gewartet hat, musste lange warten, denn ich habe mich überraschend gut mit meinem Vater verstanden :)

er hat sich sogar schneller um sämtliche Nachweise gekümmert als meine Mutter bei der ich gelebt habe.

Naja hin oder her, er soll seine Klappe halten und die Zettel raus rücken, das ist seine Pflicht, da hat er keine Anforderungen zu stellen. Entweder du rufst nochmal beim Jobcenter an und fragst da mal nach ob er das überhaupt darf, oder du sagst den das er der Pflicht nachzugehen hat, wenn er sonstiges wissen will, soll er es bitte nach dem Antrag tun.

Wenn er kein Sorgerecht für dich hatte, finde ich es etwas schwierig ob er überhaupt das Recht hat deine Meldeadresse oder anderes zu wissen.

Ganz sicher muss dein Vater die Einkommensauskünfte an die BAB Stelle geben. Deine Biografischen Infos aber gehen ihn nicht an. Ich würde diese Dinge nicht rausgeben. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Hast du Kontakt zum Jugendamt?

Das Thema kenne ich... wirklich furchtbar. Wie alt bist du denn? U 18? Ist dein Vater sorgeberechtigter? Wenn du Ü 18 bist, kann dich bestimmt keiner dazu zwingen, dass du ihm das alles aushändigst.

Ich bin 24. Er ist also nicht sorgeberechtigt, er hat nie Unterhalt bezahlt oder sonstiges. Er hat sich auch nie bemüht Kontakt aufzunehmen.