B2B kalt Akquise erlaubt?
Ist es rechtlich erlaubt Unternehmen per Mail oder Post anzuschreiben bzw. auch telefonisch anzurufen um mein Produkt anzubieten ohne vorher einer Erlaubnis zu beantragen? Das angebotene Produkt hätte jedenfalls auch einen Mehrwert für die Unternehmen und man kann davon ausgehen das es die Unternehmen interessieren würde.
PS: Soweit ich weiß, darf man in solchen Fällen auch kalt Akquise betreiben. Richtig?
6 Antworten
Das Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb § 7 regelt die Ansprache in der Kundengewinnung. Postalisch geht immer. Bei Privatkunden braucht es grundsätzlich sonst immer eine Werbe Einwilligung (=Opt-In). Im Geschäftskundenbereich ist der Telefonkontakt auch mit einer mutmaßlichen Einwilligung möglich.
Habe das mal detaillierter in diesem Blogbeitrag "Was ist Kaltakquise und was geht dabei" zusammengefasst.
Na ja, die Kollegen haben schon recht. Es ist nicht erlaubt! Aber wo kein Kläger da kein Richter. Und letztendlich wollen alle Unternehmen verkaufen. Von daher ist das wohl eher geduldet...
Ich denke wenn man freundlich anruft und sein Produkt oder Dienstleistung vorstellt, wird einen sicher keiner gleich verklagen. Da hat ja auch keiner die Zeit zu...
Ich würde eine gute Präsentation vorbereiten: per Mail aber auch persönlich - es geht nix über persönlich. Ich würde vorher anrufen, mir den richtigen Gesprächspartner geben lassen und mein Anliegen vortragen...
Unternehmen ja, Privatpersonen nicht.
Die Antwort so ist generell nicht bei einer Kalt-Akquise richtig!!!
Hallo,
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass dafür Communitys wie xing.de oder mypincard.de sehr gut geeignet sind. Vg
Werbezusendung als Kalt-Akquise per E-Mail oder Fax , sowie per Telefonmarketing, also per Anruf ist in Deutschland verboten und strafbar: vgl. KG, Urteil vom 29.05.1997 - 25 U 9273/96, NJW-CoR 1998, 111, BGH, Urteil vom 25.10.1995 I ZR 255/93 -
erlaubt ist lediglich eine Zusendung per Post !!!