Azubi..Gehalt nicht gezahlt..

11 Antworten

Hallo,

unabhängig von einem Aufhebungsvertrag muss Dir das Unternehmen natürlich Deine Ausbildungsvergütung bezahlen, stellt sich die Frage wie lange Du schon krank bist.

Ferner würde ich mir das mit einer Aufhebung gut, wirklich sehr gut, überlegen. Zum einen sind Lehrjahre bekanntlich keine Herrenjahre, auch eine andere Ausbildung beginnt meist mit einfachen und dann auch schnell langweiligen Arbeiten, jedoch steigert sich das nach und nach bis man eben in der Lage ist eigenverantwortlich Arbeiten zu erledigen, so in der Theorie.

Wie der Schulabschluss auch, so gehört auch eine abgeschlossene Lehrer einfach zum Leben dazu, natürlich nicht zwingend aber doch mit hoher Wichtigkeit. Es ist egal was ich nach einer Ausbildung weiter machen möchte und werde, jedoch ist der Abschluss einfach auch ein klares Zeichen an künftige Arbeitgeber. Die Noten dabei wollen das Eine sein, die man abgesehen bis auf einige wichtige Fächer durchaus als sekundär betrachten kann, wohl gemerkt sie sind wichtig aber letztendlich nicht das entschiedenste Argument.

Viele gerade junge Leute gehen heute den Weg sich mit Jobs über Wasser zu halten, sicher es ist cool mehr Freizeit als andere zu haben, es mag auch toll sein mehr zu verdienen als andere in der Lehrer, jedoch ist auch das nur eine Momentaufnahme, in späteren Jahren wird es sich meist rächen keine Ausbildung abgeschlossen zu haben.

Nun schreibst Du ja nicht keine Ausbildung machen zu wollen, Du schreibst aber auch nicht Dich bereits um eine neue beworben zu haben oder gar schon eine zu haben, daher möchte ich Dir diese Zeilen einfach als Denkanstoß mit auf den Weg geben, in der Hoffnung das Du ohnedies eine neue Ausbildung anstrebst.

Wenn du unterschreibst ist es wie eine Kündigung und du bekommst vom Arbeitsamt eine Sperre von 12 Wochen (kein Geld) wenn dein Chef es möchte soll er dich doch kündigen.Deinen Lohn kannst du einklagen gehe mal zum Rechtsanwalt.

Bist du sicher, dass du die Ausbildung schmeißen willst? Vielleicht kannst du auch einfach den Betrieb wechseln. Wende dich mal an deine "Kammer" die können dich vllt. in einen anderen Betrieb vermitteln.

Dein Geld wirst du noch bekommen. Dazu ist der AG verpflichtet. Bzw. die Krankenkasse sollte bei längerer Krankheit einspringen.

geh zum anwalt und lass dich hierüber beraten.

kannst du dir keine 226,10 € leisten (Beratungsgebühr 2501 VV RVG) gehst du zum Amtsgericht deines Bezirks und fragst nach einem Beratungshilfeschein (bekommst du aber nur wenn du bedürftig bist)

ich bin seit längerer Zeit krank. Die Firma in der ich Arbeite hat mein letztes Gehalt nicht gezahlt.


Wielange warst Du denn krank ?? .... Lohnfortzahlung gibt es nur für 6 Wochen ....