Azubi und Arbeitszeit?

1 Antwort

Doch wie sieht es eigentlich mit den Unterrichtsstunden in der Berufsschule aus? Wie werden die Zeiten mit der Arbeitszeit vom Azubi verrechnet? Und wie sehen die Regelungen in der Ausbildung von Schule und Arbeitszeit aus?

In jedem Fall muss der Auszubildende für die Berufsschule vom Ausbildenden freigestellt werden. Diese Regelung findet sich im Berufsbildungsgesetz bezüglich der Arbeitszeit. Der Betrieb darf den Jugendlichen nicht vor einem Unterrichtsbeginn (vor neun Uhr) beschäftigen. Dies gilt im Übrigen auch für Azubis, die älter als 18 Jahre und noch berufsschulpflichtig sind. Außerdem muss der Jugendliche nicht in den Ausbildungsbetrieb an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten. Auch wenn ein Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an fünf Tagen der Woche veranstaltet wird, müssen Sie nicht zusätzlich im Betrieb arbeiten. Dies kommt einer regulären Arbeitswoche gleich. Ein Schultag mit über fünf Unterrichtseinheiten, die jeweils 45 Minuten betragen, entspricht einem kompletten Arbeitstag.

https://www.rechtsanwaltsfachangestellte.org/arbeitszeit-fuer-auszubildende/

Guten Tag, herzlichen Dank fuer die Antwort.

Ich bin von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr 3x Donnerstags und 1x von Montag bis Mittwoch in der Schule.