Azubi, Prüfungen nicht bestanden, Schwanger

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Aufgabe der Auszubildenden ist es sich auf eine Prüfung vorzubereiten, um die Ausbildung abschließen zu können. Bei Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft besteht in erster Linie die Notwendigkeit der werdenden Mutter, sich auch um Fragen zu kümmern, die den regulären Abschluß der Ausbildung gewährleisten. Es gilt evtl. Ansprüche anzumelden, damit u.a. der Arbeitgeber handeln kann.

Also erst einmal selbst informieren und handeln.

MfG.

Prinzipiell:
Der Arbeitgeber muss nicht kündigen, wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird, läuft der Vertrag aus und es besteht kein Vertrag mehr, egal ob die Arbeitnehmerin schwanger ist oder nicht.

Ausbildungsvertrag:
Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist, dass bei Nichtbestehen der Prüfung eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangt werden kann. Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages. Zur Wiederholungsprüfung kann sich dann der Auszubildende selbst anmelden. In diesem Fall müssen die damit verbundenen Kosten vom Lehrling selbst getragen werden.

http://www.hwk-luebeck.de/beratung/ausbildungsberatung/haeufig-gestellte-fragen-zur-ausbildung/fragen-am-ende-der-ausbildung.html

Wenn die vereinbarte Laufzeit des Vertrages abgelaufen ist, dann verlängert sich der Arbeitsvertrag nicht automatisch.