Azubi, Prüfungen nicht bestanden, Schwanger
hallo, jemand befindet sich in der Ausbildung und wird im 3. Jahr schwanger, kommt in den Mutterschutz und fällt bei den Prüfungen durch. Kennt sich in Ihrer Rechtslage nicht genau aus und die Ausbildungszeit läuft ab. Muss der Arbeitgeber dem Azubi den Arbeitsvertrag automatisch verlängern und sie für die nächste Prüfungszeit anmelden ohne dass sie den Arbeitgeber drum bitten muss?? Sie hat ne Küdigung bekommen da ihr Arbeitsvertrag am 31.08.2011 abgelaufen ist und da sie bei den Prüfungen durchgefallen ist, dachte sie verlängert sich der Arbeitsvertrag automatisch ohne das sie da was machen muss. Sie ist schwanger und ist im Mutterschutz, kann der Arbeitger sie so einfach Kündigen ohne sie zu einem zweitversuch zuzulassen???
3 Antworten
Aufgabe der Auszubildenden ist es sich auf eine Prüfung vorzubereiten, um die Ausbildung abschließen zu können. Bei Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft besteht in erster Linie die Notwendigkeit der werdenden Mutter, sich auch um Fragen zu kümmern, die den regulären Abschluß der Ausbildung gewährleisten. Es gilt evtl. Ansprüche anzumelden, damit u.a. der Arbeitgeber handeln kann.
Also erst einmal selbst informieren und handeln.
MfG.
Prinzipiell:
Der Arbeitgeber muss nicht kündigen, wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird, läuft der Vertrag aus und es besteht kein Vertrag mehr, egal ob die Arbeitnehmerin schwanger ist oder nicht.
Ausbildungsvertrag:
Bestandteil des Ausbildungsvertrages ist, dass bei Nichtbestehen der Prüfung eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangt werden kann. Auf Verlangen des Auszubildenden muss der Ausbildungsbetrieb dem Verlängerungsbegehren stattgeben. Wird keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages. Zur Wiederholungsprüfung kann sich dann der Auszubildende selbst anmelden. In diesem Fall müssen die damit verbundenen Kosten vom Lehrling selbst getragen werden.
Wenn die vereinbarte Laufzeit des Vertrages abgelaufen ist, dann verlängert sich der Arbeitsvertrag nicht automatisch.