Azubi nicht bettlägerig krank gesch. Trotzdem Berufsschule?

4 Antworten

Wenn sie im Rahmen einer Wiedereingliederung da ist, hat sie einen vorgegebenen Eingliederungsplan, der vom behandelnden Arzt ausgestellt ist und vorgibt, in welchem Rahmen sie einsteigt - zb 1 wo.tgl.3 std, 2.wo. 5 std etc. bis Vollzeit.

In dieser zeit besteht faktisch eine krankschreibung, das krankengeld läuft und die vorgegebene Zeit muss zwingend eingehalten werden. Kein Mensch ist ans Haus gebunden wenn keine Bettlägerigkeit besteht.

Besteht keine ordentliche Wiedereingliederung im gesetzlichen Sinn, dann besteht entweder eine au oder nicht. Bei Nichterscheinen ist eine au vorzulegen. Es besteht übrigens die Möglichkeit, die au über dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüfen zu lassen (für Arbeitgeber). Sonst sind die arbeitsvertraglichen Meldungen einzuhalten. Bei gehäuften kurzen AU-Zeiten kann aber abweichend davon verlangt werden, dass zB. am dem 1.Tag bereits eine AU vorzulegen ist.


Sie darf nichts machen, was die Genesung beeinträchtigt. Mit Grippe darf sie nicht shoppen gehen, mit Gipsbein schon. Wegen der Berufsschule solltest Du bei ihrer Krankenkasse nachfragen, die ja wohl auch die Eingliederung gemacht hat. Entschuldigen darf sie sich per SMS, einen gelben Schein muss sie trotzdem einreichen. Das ist dann kein Grund für eine Abmahnung. Aber Du kannst evtl. eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst oder Amtsarzt (?) beantragen. Auch hier solltest Du Dich an ihre Krankenkasse wenden.

Danke für die schnelle Antwort, das mit der Krankenkasse hab ich schon Erwägung gezogen. Ich hab mich jetzt erst einmal an den Lehrlingswart gewendet.... Mal sehen was daraus wird.

Tag auch,

Wiedereingliederung gescheitert,dann eine neue gültige AU verlangen, da der Arzt das bestätigen muß. 1. Nein 2. Ja, es gibt ärztliche Schweigepflicht, Beurteilungen über Bettlägerigkeit gibt es nicht und gehen den Arbeitgeber auch nichts an. 3. Nein. Die AU ist unverzüglich und je nach Arbeitsvertrag spätestens am 3.Werktag vorzulegen. Zwischenmeldungen sind nicht nötig, da die AU auf Wiedererscheinen der Arbeitnehmerin verweist. 4+5. Anwaltlich abklären

Toll, sie verpasst ne Unmenge Stoff in der Schule, hat bald Prüfung. Und das beim ersten Azubi. Hab mich erst mal an den Lehrlingwart gewendet.... Danke für die Antwort

Ich war mal Ausbilder und zu deinem Fall.......ich würde sie zu einem Gespräch einladen und ihr deine Erwartungen an einen guten Mitarbeiter verdeutlichen, Thema Übernahme ! Ich würde mir als AG Spielchen verbieten...und welches verhältnis hab t ihr wohl nach einem Rechtsstreit ?