Azubi Gehalt ( mutter hartz 4)
Hallo, zum 01.08.2014 beginne ich eine Ausbildung zum Kaufmann für Veesicherungen und Finanzen. Mein Gehalt liegt dann bei etwa 700€ Netto. Ich wohne noch Zuhause bei meiner alleinerziehenden Mutter die Hartz 4 bezieht. Nun habe ich gehört, dass wenn ich bei meiner Mutter wohnen bleibe nur ->100€<!!! von meinem Gehalt behalten darf, da ich so gesagt der "Verdiener" dann in meiner Familie bin. Ich habe 5 Geschwister vielleicht ist das ja relevant.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.. stimmt das? Ich kann mir das keinesweges vorstellen das wäre ja total unfair für mich! Oder sieht es anders aus? Wenn es wirklich so ist überlege ich mir eine Wohnung zu holen dann habe ich wenigstens noch 300 € etwa für mich.
Ich hoffe mir kann geholfen werden und bitte nur antworten wenn sich jemand seiner Aussage sehr sicher ist!
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Wenn ich richtig rechnen kann,müsstet ihr dann 7 Personen im Haushalt sein,wenn du mit 5 Geschwistern und deiner Mutter zusammen lebst !
Dann ist dein Netto Einkommen so hoch,das du deinen eigenen Bedarf in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) decken kannst und somit fällst du aus der Berechnung dieser raus.
Das bedeutet für deine Mutter,das sie für dich keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommt.
Dazu zählen dein Regelsatz,der bis 17 Jahre 296 € beträgt und ab 18 bis 24 Jahre 313 €,dazu kommen dann noch 1 / 7 der Kosten für Unterkunft und Heizung ( das ist dein Kopfanteil ) der berechnet sich aus der gesamten warm Miete,geteilt durch die Personen im Haushalt.
Wenn du diese addierst,ergibt das dein individuellen Bedarf und da liegst du mit deinen 700 € Netto + dein Kindergeld drüber.
Du kannst auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge geltend machen,die werden dir von deinem Nettoeinkommen abgezogen. Dieser Betrag wird dann addiert mit deinem Kindergeld,das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen.
Von diesem anrechenbarem Einkommen wird dann dein individueller Bedarf abgezogen. Liegt der Restbetrag über der Höhe deines Kindergelds,wird dieser Betrag bis auf Höhe deines Kindergelds auf den Bedarf der anderen BG - Mitglieder verteilt.
Das Kindergeld,welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst,ist aber eine Ausnahme,denn nur dieses darf verteilt werden.
Zunächst einmal gebe ich dir die Freibeträge,die du auf Erwerbseinkommen absetzen kannst,weil du keinen Anspruch auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) hast,da du noch bei deiner Mutter wohnst.
- die ersten 100 € ist der so genannte Grundfreibetrag
- ab 100 € - 1000 € Brutto,hast du noch einmal 20 % Freibetrag
- und von 1000 € - 1200 € / 1500 € noch einmal 10 % Freibetrag
Diese Freibeträge werden dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen und ergeben dein anrechenbares Einkommen,dazu dein Kindergeld.
Jetzt mal ein Beispiel :
Dein Regelsatz beträgt 313 € + 110 € Kopfanteil der Unterkunft und Heizung,macht gesamt 423 € individueller Bedarf.
Nun würdest du 900 € Brutto verdienen,davon sind die ersten 100 € der Grundfreibetrag,bleibt ein Überschuss von 800 € und davon hättest du noch einmal 20 % Freibetrag,also noch einmal 160 € dazu.
Dein gesamter Freibetrag würde also 260 € betragen,zieht man den von deinen 700 € Netto ab,blieben noch 440 € übrig.
Zu diesen 440 € kämen noch 184 € Kindergeld,macht zusammen ein anrechenbares Einkommen von 624 €.
Von diesen 624 € werden dein individueller Bedarf abgezogen,also hier 423 €,bliebe ein Überschuss von 201 €.
Da dein Kindergeld aber nur 184 € beträgt und dass das einzige Einkommen ist,welches vom Kind auf den Bedarf der anderen BG - Mitglieder verteilt werden darf,blieben dir von diesen 201 € nur noch 17 € übrig.
Du müsstest also deiner Mutter außer den 184 € Kindergeld,weil das von den Bedarf für deine Mutter und deine Geschwister abgezogen wird,noch deine 423 € zahlen,wenn du wie bis jetzt weiter von deiner Mutter verpflegt werden möchtest,wenn nicht,dann nur deine 110 € Kopfanteil für Unterkunft und Heizung und ggf.noch etwas für Strom / Wäsche usw.
Würde man also annehmen,das du mit Kindergeld und deinem Netto Einkommen 884 € hast und davon nur 184 € Anrechnung des Kindergelds + deine 110 € Kopfanteil für Unterkunft und Heizung zahlen musst,blieben dir noch 590 € Netto übrig.
Davon müsstest du dich dann aber selber verpflegen und noch etwas für Strom / Wäsche machen usw. abgeben.
Nein, das stimmt so nicht.
Wenn Du mit Deinem Gehalt + Kindergeld über Deinem Regelsatz (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro) + angemessener Miete liegst, bekommst Du keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Du musst aber Deiner Mutter wenigstens den Mietanteil zahlen, denn bei ihr fällt er dann weg.
Beispiel: Dein regelsatz: 296 Euro
angemessene Miete: 100 Euro
gesamt: 396 Euro
Kinder sind bei ALG II NICHT unterhaltspflichtig für die Eltern.
Lies auch mal da:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
"... soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."
Nur dann gehörst Du noch zur BG.
Da hast du schon Recht. Allerdings ist es nicht ausreichend, wenn nur der Mietanteil an die Mutter gezahlt wird. Fällig wird ebenso ein Anteil für andere Aufwendungen wie Essen und Strom, Telefon.
Andere Ausgaben wie für Bekleidung und Schulmaterial sind auch von dem eigenen Verdienst zu zahlen. Sprich alles was das Leben so kostet muss man alleine bezahlen, da die Mutter keinen einzigen Euro mehr für dieses Kind erhält und somit nicht mehr für irgendwas bezahlen kann.
Bei ausreivhendem Verdienst des Kindes wird das Kindergeld übrigens am Alg2 der Mutter abgezogen. Damit sollte man also nicht rechnen.
das Kind kann sein eigenes Kindergeld auf sich selbst ziehen? und MUSS ja nicht mehr mit den anderen gemeinsam wirtschaften, dann ist es keine BG mehr. Auch den Austritt aus der BG schriftlich mit Veränderungsmitteilung, dem jobcenter mitteilen. Denn das jobcenter VERMUTET immer nur, daß Verwandte sich gegenseitig unterstützen, es ist aber auch ein Gegenbeweis möglich.
Da kann ich nur sagen Blödsinn und das ist schon zuviel !
Am Besten erkundigst Du Dich beim Amt das für Hartz 4 zuständig ist.
Soweit ich es weiß ist es so: Wenn jemand Hartz 4 bekommt wird zugrunde gelegt,wieviel Personen es sind und wie hoch der Gesamtverdienst ist. Das Kindergeld und auch Dein Verdienst wird Deiner Mutter angerechnet,weil es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Aber es gibt einen Mindestsatz an Geld den Deine Mutter haben darf . Also bekommt Deine Mutter evtl nicht mehr soviel Hartz 4, aber am Besten erkundigst Du Dich beim Amt nochmal.
Schon mal überlegt, was so eine Mietwohnung alles kostet? Zumal es schwierig wird, als Azubi eine Wohunung zu bekommen.
Ja da hätte ich einen freund der mit mir eine WG gründet.. Außerdem war das nicht meine Frage
zieh um das ist die sicherste Lösung. Du kannst Wohngeld beantragen.
Ausziehen JA / Wohngeld NEIN !
Nicht ganz richtig !
Das Kindergeld,welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt,wird sehr wohl auf den Bedarf der anderen Mitglieder verteilt,auch wenn das sonstige Einkommen des Kindes davon ausgenommen ist.
isomatte