Azubi? Lohnsteuer? Kirchensteuer?
Hallo liebe Leute,
ich bin etwas verwirrt weil ich verschiedene dinge gehört habe. Und zwar beginne ich im September 2014 meine Ausbildung und bekomme im 1. Jahr brutto 605 Euro, Steuerklasse 1.
Meine Frage muss ich Lohnsteuern zahlen ? und wie sieht das mit Kirchensteuer aus? Wird die von der Lohnsteuer abgezogen?
Danke für eure Hilfe schonmal :)
12 Antworten
Wenn sie einer Kirche angehören müssen sie das dem Arbeitgeber ab erstem Arbeitstag mitteilen. Dieser meldet das dem Finanzamt.
Sobald Einkommen da ist, erhebt der Staat Lohnsteuer. Diese gelten als Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer.
Zeugen Jehovas zahlen als einzige der zehn in Deutschland anerkannten Religionsgemeinschaften keine Kirchensteuer.
Römisch-Katholische und Evangelische Kirche:
In Bayern und Badem-Würtemberg sind es 8% Kirchensteuer. Im Rest Deutschlands 9%. Auch wenn Sie hier Rente beziehen auch bei einem Wohnort im Ausland!
Ebenso seit 2009 auf Kapitalerträge (Zinsen, Wertpapiere, Aktien, Fons) fallen die selben Gebühren an. Das gilt auch für Bausparer, oder private Rentenvorsorge!
Auf Grundstücke oder sonstiges Land entfallen zusätzlich 10%. Das ist aber regional geregelt!
Unter Umständen und außergewöhnlichen Belastung können sie die Aussetzung der Kirchensteuerpflicht beantragen! Dann zahlt diese der Staat für sie. Aber wenn sie Gehalt erhalten, ist das sehr unwahrscheinlich!
Bei Minderjährlichen wird die Kirchensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG berechnet.
Bei Rentnern anteilig, nach dem Jahr des Renteneintrittes. Zwischen 2007 bis einschließlich 2009 sind es etwa 54% der Rente die Kirchensteuerpflichtig ist! Dieser Betrag nimmt dann Etappenweise weiter zu!
Bei Erbbaren Vermögen könnte die Kirche ihre aktive und inaktive Zeit ebenfalls rückwirkend auf das Erbe anrechnen! Dann könnten ihre Erben auch diese Schulden erben!
P.S.: Würde mich freuen, wenn Sie die Antwort als Hilfreich eintragen würden.
Ist ihr Einkommen monatlich unter 905€ bekommen sie die Lohnsteuer zurück. Kirchensteuer aber ned!
Wenn du jährlich weniger als 8.004 Euro (das ist der Grundfreibetrag) verdienst, musst du keine Steuern zahlen. Verdienst du allerdings mehr, dann fallen wie bei einem "normalen" Arbeitnehmer Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag an.
Die Lohnsteuer richtet sich nach deiner Lohnsteuerklasse. Verdienst du mehr als ca. 850 Euro Brutto im Monat, musst du, falls du die Lohnsteuerklasse I hast, wahrscheinlich Lohnsteuer zahlen. Kirchensteuer musst du nur zahlen, wenn du einer Kirche angehörst, also z.B. katholisch oder evangelisch bist. Die Kirchensteuer beträgt - je nach Bundesland - ca. 8 bis 9 % deiner Lohnsteuer. Wenn du mehr als 81 Euro Lohnsteuer pro Monat zahlst, musst du auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Das sind etwa 5,5 % der Lohnsteuer. Dein Ausbildungsbetrieb überweist diese Beiträge für dich ans Finanzamt.
Wenn du einen Online Gehaltsrechner nutzt, wirst du sehen, dass du keine Lohnsteuer zu zahlen hast. Demnach also auch keine Kirchensteuer.
Mein Rat: Kirchenaustritt! Denn mit deinem Geld unterstützt du sonst neben den beiden Großkirchen (die für viel Leid verantwortlich sind) auch diverse Sekten (u.a. Mormonen). Denn alle 23 Kirchen/Sekten die als KdöR eingetragen sind, bekommen einen Anteil davon! Und was bekommst du als Gegenleistung? NICHTS!
Grundfreibetrag 2014 8.354 Euro.
**Sozialabgaben
** Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus den Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zusammen. Aber nicht alle Azubis müssen Sozialabgaben zahlen.
•Verdienst du 325 Euro brutto oder weniger im Monat, zahlt dein Arbeitgeber die Sozialabgaben alleine und du bekommst deine Vergütung ohne Abzüge auf dein Girokonto ausgezahlt. Dann ist die Ausbildungsvergütung brutto und netto gleich.
•Verdienst du über 325 brutto, müssen du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Sozialabgaben zahlen. Dann musst du mit ca. 20 Prozent Abzügen von deinem Bruttogehalt rechnen, netto bleibt dir dann ein Fünftel weniger an Ausbildungsvergütung. •Viele Azubis wissen nichts von der 325-Euro-Grenze. Wenn du nur wenig über 325 Euro
verdienst, solltest du mit deinem Ausbilder reden. Wenn er einverstanden ist, könnt ihr schriftlich vereinbaren, dass dir - um dich von der Sozialversicherungspflicht frei zu halten
- weiterhin maximal 325 Euro gezahlt werden. Das ist rechtlich zulässig, und du hast netto deutlich mehr auf deinem Bankkonto.
Quelle:
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/ausbildungsverguetung.html#Abzüge brutto netto
Dann lies mal weiter oder schau dir den link richtig an.
lt. Lohnsteuertabelle 2014 wird ab 945,00 € monatlich in Steuerklasse 1 = 0,16 € Lohnsteuer erhoben. Für alle Beträge darunter wird keine Steuer fällig.
Das ergibt sich daraus ob Du einer steuerpflichtigen Religion/Kirche angehörst und wenn, dann sofern Du lohnsteuerpflichtig bist ist die K.-Steuer 8 oder 9 % der Lohnsteuer. Die Kirchensteuer wird mit der Lohnsteuer eingezogen und entsprechend abgeführt.
Nach Sozialabgaben war mit keinem Wort gefragt