Azubi gesetzlicher Feiertag frei?

6 Antworten

Ein gesetzlicher Feiertag ist in den meisten Betrieben/Berufen grundsätzlich arbeitsfrei ------------> das erklärt auch der Name: Es ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Feiertag.

Ausnahmen sind Kraftfahrer wie Bus- oder Taxifahrer, Berufe im ärztlichen Wesen (Krankenhaus), sämtliche Notfall- und Bereitschaftsdienste aller Art oder Zeitungsreporter/-redakteure (gerade für den Fall, dass am Tag danach 'ne Ausgabe erscheint). Arbeiten am Feiertag geht aber dann mit einem freien Tag umher, den man entweder vor oder nach dem Feiertag zugestanden bekommt. Bei uns ist es so, dass der Tag vor einem Feiertag frei ist, aber am Feiertag oft gearbeitet wird, wenn man eingeteilt ist & die Notwendigkeit bestünde --------> Ausgabe am nächsten Tag etwa!

Ein gesetzlicher Feiertag, das sagt schon das Wort, ist ein Feiertag, den das Gesetz vorschreibt. Aber es gibt Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern gesetzliche Feiertage sind, wie z.B. der 14. Mai (Christi Himmelfahrt), der sogenannte Vatertag:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

"Wenn der Auszubildende jünger als 18 Jahre ist, wird ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden umfasst, einmal die Woche mit acht Zeitstunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Besucht der Azubi zweimal die Woche die Berufsschule, wird beim zweiten Tag lediglich die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet."

Quelle:

http://www.bildungsxperten.net/bildungschannels/ausbildung/wie-viele-ueberstunden-sind-ok/

Bei diesem Link kannst du auch nachlesen, wie es sich mit Überstunden für Auszubildende verhält.

Ein gewisses Maß an Überstunden darf dein Chef von dir verlangen, da musst du durch. Ein Feiertag ist ein Feiertag, da kann dich keiner zur Arbeit zwingen (außer in Krankenhäusern, bei der Polizei, Bahn, Feuerwehr etc.), aber die Tage, die zwischen Feiertag und Wochenende liegen (Brückentage) sind keine Pflicht. Du kannst für einen Brückentag höchstens Urlaub beantragen.

Nein darf der Chef nicht. Ein Azubi darf keine Überstd machen. Nur wenn er dies freiwillig tut aber zwingen darf der Chef den Azubi dazu nicht.

Ein gesetzlicher Feiertag ist und bleibt ,in diesem Gewerbe zwingend! arbeitsfrei.Du bist so zu stellen,das Du einen vollen Tag gearbeitet hast.Er ist also bei der Berechnung nicht als freier Tag zu rechnen.Ob Du einmal oder zweimal regelmäßig in der Woche frei hast,ist im Ermessen deiner Firma.Es kann ausreichen,die maximale Stundenzahl entsprechend anzupassen.Es ist aber üblich,das Azubis zu Überstunden gedrängt werden.Keinesfalls darf der gesetzliche Feiertag (wie frei) gerechnet werden,also abgezogen werden,von den zu leistenden Arbeitsstunden.Frage Deine Eltern,ob Sie mit Dir ein Gespräch bein Meister/ Ladeninhaber machen.Viel Erfolg.LG

Du hast eine 39 Stunden Woche, heißt also rechnerisch 4 * 8 Stunden und einmal 7 Stunden. Feiertage müssen so bezahlt werden, also ob du anwesend warst.

Nehmen wir die Woche mit dem 1. Mai: Da der 1. Mail ein Feiertag ist, gelten hier bereits 8 Stunden und zusätzlich Mo-Do. Heißt also, am Samstag hättest du frei haben müssen. Überstunden mal ausgenommen. Was der Chef aber keinesfalls darf, einen Feiertag so anrechnen, als ob du gar nicht anwesend warst und dich so zu Überstunden zwingen. Aber frage doch einfach mal deinen Berufsschullehrer, sowas lernt man im Unterricht oder die Handelskammer haben spezielle Abteilungen für Azubis.