AVP gespräch oder Krankheitswiederkehrer
Hallo zusammen, unsere Filialleitung führt bei uns nun ein neues System ein indem jeder Mitarbeiter wenn er krank war ein protokoliertes Gespräch mit ihr führen muss. Dort werden u.a. fragen gestellt wie 'Was denken sie wie die anderen Mitarbeiter über Sie denken wenn sie krank sind'. Das Gespräch soll dazu führen das man an Lösungen für Krankheitsfälle sucht. Jetzt war eine Kollegin 6 Wochen krank da sie Reflux hat - also Magensäure hoch kommt. In ihrem Gespräch wurden ihr Maßnahmen vorgeschlagen wie Stunden kürzen oder die Filiale zu wechseln. Beides kommt für sie nicht in frage, da die nächst größere Filiale von uns aus 40km entfernt ist. Meine frage jetzt: Ich war 1 Woche krank wegen einer starken Erkältung und habe demnächst auch so din Gespräch. Ist das alles zulässig und kann man jemanden einfach stunden kürzen oder Zwangsversetzen? Und wenn man sich weigert ist man irgendwie geschützt vor sowas? Wie gesagt das Gespräch ging länger und soll helfen und nicht jemanden ein schlechtes gewissen machen was in dem Gespräch wohl des öfteren vor kam.
6 Antworten
Gesetzlich ist laut SGB IX vorgeschrieben, dass ein Gespräch einem Mitarbeiter anzubieten ist, wenn er mehr als 6 Wochen im letzten Jahr krank war. In diesem Gespräch geht es aber lediglich darum, zu erfahren, ob der Betrieb etwas tun kann, un die gesundheitliche Belastung zu verringern bzw die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen bzw zu erhalten.
Die Angaben des Beschäftigten sind dabei absolut freiwillig. Erst recht, wenn die Erkankung nichts mit der Arbeit zu tun hatte. Den Betrieb geht es im Grunde überhaupt nichts an, woran ein Mitarbeiter erkrankt ist.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich mir mal erklären lassen, ob es Regelungen für diese Gespräche gibt. Vor Allem Fragen wie "'Was denken sie wie die anderen Mitarbeiter über Sie denken wenn sie krank sind' finde ich absolut nicht angebracht. Das hört sich ja glatt so an, als setze man voraus, dass man ein schlechtes Gewissen haben muss, wenn man krank ist.
Auf die Frage, was die anderen Mitarbeiter denken, würde ich je nach der Situation antworten: "Das weiß ich nicht, da müssten Sie die Betroffenen selbst fragen. Ich weiß aber, dass ich im Sinne einer guten Teamarbeit auch aushelfen würde, wenn ein anderer Kollege krank ist. Ich gehe dann davon aus, dass es nötig ist, dass er sich auskuriert und dann bald wieder gesund ist."
Diese "Gespräche" dienen überwiegend der EINSCHÜCHTERUNG des Mitarbeiters um weitere Krankmeldungen zu reduzieren. Du bist berechtigt, einen anderen Mitarbeiter zu dem Gespräch mitzunehmen (wenn kein Betriebsrat vorhanden ist).
Wo sind die denn unterwegs ?? Nein, es geht die Filialleitung nix an.
Ich denke mal, dass eure Firma bereits eine BEM als Betriebsvereinbarung hat.
Die BEM ist ein betriebliches EIngliederungsmanagement, welches dafür sorgen soll, Krankheiten zu vermeiden und Krankheiten, die aus dem Beruf und dem betrieblichen Umfeld heraus zu reduzieren.
Diese BEM ist eigentlich bereits seit 2004 Vorschrift.
Siehe dazu auch http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html
Das stimmt, aber hier ist ja die Rede davon, dass schon nach einer Woche zu so einem Gespräch eingeladen wird. Laut Gesetz ist das erst ab 6 Wochen vorgesehen.
Und Fragen wie "'Was denken sie wie die anderen Mitarbeiter über Sie denken wenn sie krank sind' würde ich mit da heftig verbitten.
Peter, du weißt es doch selber. Besser machen kann man seine Regelungen immer. Und das kann man auch als eine Verbesserung ansehen.
Systemische Fragen sind Fragen, die etwas bewirken sollen. Diese kannst du dir gerne verbitten, das macht sie aber noch lange nicht verboten.
Von daher ist immer noch alles grün.
Das wäre es auch, wenn es nicht einmal zu einer BEM gehören würde. Denn es obliegt natürlich immer auch einem Arbeitgeber, Gespräche mit seinen Mitarbeitern zu führen.
Ich finde das Thema zu wichig um sich dann hier im Forum evtl. mit Halbwahrheiten zu beschäftigen. Ich würde mir an deiner Stelle an den Betriebsrat wenden oder an die Arbeitnehmerkammer. Die stehen dir auch mit Rat und Tat zur Verfügung. Auch wenn das ein bisschen mehr Zeit in Anspruch nimmt, als hier ein paar Zeilen zu tippen, bist du dort auf der sicheren Seite und hast auch jemanden "zum Anfassen" - sprich eine Telefonnummer oder ähnliches.
Viel Glück!
Vielen Dank für die Antworten. Jetzt geh ich da wesentlich Belastungsfreier in das Gespräch. Einen Betriebsrat gibt es bei uns leider nicht.