AVP gespräch oder Krankheitswiederkehrer

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Gesetzlich ist laut SGB IX vorgeschrieben, dass ein Gespräch einem Mitarbeiter anzubieten ist, wenn er mehr als 6 Wochen im letzten Jahr krank war. In diesem Gespräch geht es aber lediglich darum, zu erfahren, ob der Betrieb etwas tun kann, un die gesundheitliche Belastung zu verringern bzw die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen bzw zu erhalten.

Die Angaben des Beschäftigten sind dabei absolut freiwillig. Erst recht, wenn die Erkankung nichts mit der Arbeit zu tun hatte. Den Betrieb geht es im Grunde überhaupt nichts an, woran ein Mitarbeiter erkrankt ist.

Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich mir mal erklären lassen, ob es Regelungen für diese Gespräche gibt. Vor Allem Fragen wie "'Was denken sie wie die anderen Mitarbeiter über Sie denken wenn sie krank sind' finde ich absolut nicht angebracht. Das hört sich ja glatt so an, als setze man voraus, dass man ein schlechtes Gewissen haben muss, wenn man krank ist.

Vielen Dank für die Antworten. Jetzt geh ich da wesentlich Belastungsfreier in das Gespräch. Einen Betriebsrat gibt es bei uns leider nicht.

@Babse89

Auf die Frage, was die anderen Mitarbeiter denken, würde ich je nach der Situation antworten: "Das weiß ich nicht, da müssten Sie die Betroffenen selbst fragen. Ich weiß aber, dass ich im Sinne einer guten Teamarbeit auch aushelfen würde, wenn ein anderer Kollege krank ist. Ich gehe dann davon aus, dass es nötig ist, dass er sich auskuriert und dann bald wieder gesund ist."

Diese "Gespräche" dienen überwiegend der EINSCHÜCHTERUNG des Mitarbeiters um weitere Krankmeldungen zu reduzieren. Du bist berechtigt, einen anderen Mitarbeiter zu dem Gespräch mitzunehmen (wenn kein Betriebsrat vorhanden ist).

Wo sind die denn unterwegs ?? Nein, es geht die Filialleitung nix an.

Ich denke mal, dass eure Firma bereits eine BEM als Betriebsvereinbarung hat.

Die BEM ist ein betriebliches EIngliederungsmanagement, welches dafür sorgen soll, Krankheiten zu vermeiden und Krankheiten, die aus dem Beruf und dem betrieblichen Umfeld heraus zu reduzieren.

Diese BEM ist eigentlich bereits seit 2004 Vorschrift.

Siehe dazu auch http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

Das stimmt, aber hier ist ja die Rede davon, dass schon nach einer Woche zu so einem Gespräch eingeladen wird. Laut Gesetz ist das erst ab 6 Wochen vorgesehen.

Und Fragen wie "'Was denken sie wie die anderen Mitarbeiter über Sie denken wenn sie krank sind' würde ich mit da heftig verbitten.

@PeterSchu

Peter, du weißt es doch selber. Besser machen kann man seine Regelungen immer. Und das kann man auch als eine Verbesserung ansehen.

Systemische Fragen sind Fragen, die etwas bewirken sollen. Diese kannst du dir gerne verbitten, das macht sie aber noch lange nicht verboten.

Von daher ist immer noch alles grün.

Das wäre es auch, wenn es nicht einmal zu einer BEM gehören würde. Denn es obliegt natürlich immer auch einem Arbeitgeber, Gespräche mit seinen Mitarbeitern zu führen.

Ich finde das Thema zu wichig um sich dann hier im Forum evtl. mit Halbwahrheiten zu beschäftigen. Ich würde mir an deiner Stelle an den Betriebsrat wenden oder an die Arbeitnehmerkammer. Die stehen dir auch mit Rat und Tat zur Verfügung. Auch wenn das ein bisschen mehr Zeit in Anspruch nimmt, als hier ein paar Zeilen zu tippen, bist du dort auf der sicheren Seite und hast auch jemanden "zum Anfassen" - sprich eine Telefonnummer oder ähnliches.

Viel Glück!