Autoversicherung zum 30.11 kündigen, aber noch keine neue

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Wie viele schon beschrieben haben ,ist das Kündigen bis 30.11. keine Problem ,der Vertrag wird bis 31.12. aufgehoben..aber dann am 01.01. erst etwas zu hinterlegen ist nicht möglich !! Das ist ein Feiertag ,so gehen die neuen EVB Nummer der Versicherer autom,atisch vorab zur Zulassungstelle ! Desweitern ,sollte der alte Versicherer doch gar nicht so schlecht sein, kann bis zur offziellen Annahme (die meisten Versicherer stellen Ihre Anahmegeschäft zum Ende des Jahres meist kurz vor weihnachten ein ,die meisten aber bis 17.12. von meiner Absicht zurück zu kehren ,bescheid wissen ! HG DerMakler

Paulina1987 
Fragesteller
 30.11.2010, 19:18

Vielen Dank für den Hinweis. Also verstehe ich das so, dass die Frist sich somit auf Freitag den 31.12 verschiebt. Zu der alten Versicherung(nur mal so zur Info) : Wir mussten leider vor kurzem ihre Dienste in Anspruch nehmen und da hat sich herausgestellt, dass die Versicherung nicht nur teuer, sonder tatsächlich auch noch völlig inkompetent war. Selbst wenn sie mt ihrem Preis um 90% runtergehen würden, würde ich wechseln. Gerade bei einem Unfall, was ja unangenehm genug an sich ist, sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können. Wir haben nur leider erst (hoffentl. nicht zu ) spät gemerkt, dass man nur noch bis zum 30.11. kündigen kann.

DerMakler  30.11.2010, 21:04
@Paulina1987

Richtig! Kündigen bis 30.11. Frist demnach bis 31.12.. bis dahin neuen Versicherer aussuchen, der automatisch die EVB für den 01.01. hinterlegt ! Danke für den Stern ! HG DerMakler

Nein es besteht keine Verpflichtung. Selbst nach Ende des Ablaufs des bestehenden Vertrages gibt es eine Nachhaftungspflicht, allerdings ist es nicht ratsam ohne Versicherungsschutz durch die Gegend zu fahren. Die Versicherung zahlt dann, nimmt Dichaber in Regress.

Ihr könnt jetzt kündigen und dann in aller Ruhe eine neue suchen. Sollte bloss nicht auf den letzten Drücker passieren, damit Eure neue Versicherung auch noch die Zeit hat, die neue EVB-Nummer an Dein Strassenverkehrsamt zu schicken.

Kündigen kann man problemlos. Die schriftliche Kündigung muss am 30.11. dem Versicherer vorliegen. Bis zum 1.1. muss man dann dem Straßenverkehrsamt eine neue Versicherung nachweisen. Ihr könntet dann auch ohne weiteres wieder beim alten Versicherer sein. Evtl. macht der euch ja ein Angebot.

anon-792889  30.11.2010, 12:04

die Kündigung muss am 30.11 bei deinem Versicherer vorliegen. Die vorlage findest du hier http://sho.rtlink.de/Autoversicherung-online-Vergleich. Auch dort kannst du gleich online neue Versicherung abschließen Falls du Interesse hast. Die Anfragen sind dort wirklich schnell bearbeitet!

Kündige und such Dir eine neue.

Das ist keine gesetzliche Krankenkasse.

Es ist üblich und unproblematisch, die Kfz-Versicherung jetzt bis zum 30.11. (eingehend beim Versicherer!) zu kündigen und danach in Ruhe bis spätestens 31.12. einen anderen Versicherer zu suchen und einen Antrag zum Versicherungsbeginn 01.01. aufzugeben. Damit ist ein ununterbrochener Versicherungsschutz gewährleistet. Es gibt keine rechtliche Regelung, die etwa besagen würde, dass Du erst kündigen darfst, wenn Du schon einen neuen Vertrag hast, o.ä.. Allerdings gebietet das die Vernunft im Bereich der privaten Krankenversicherung - aber um die geht es ja hier nicht.