Autoversicherung für ein paar Tage?

6 Antworten

Da kann aber etwas nicht stimmen, denn es ist ja immer das Fahrzeug versichert, auch wenn es stehen sollte und es passiert etwas. Viele Versicherungen nehmen den Fahrerkreis für "Urlaubsfahrten" nur auf und es gibt weder Mehrkosten noch neue Vers.-Scheine, so jedenfalls beim Marktführer. Gute Erhohlung.

Die Versicherung des Halters ist und bleibt der Risikoträger. Anders geht es nicht.

Diese Versicherung erweitert auf Wunsch den Fahrerkreis auf "weitere Personen". Der Halter ruft einfach seine Versicherung an, und gibt dort Bescheid, dass Du das Fahrzeug von - bis benutzt. Das ist für einen solch kurzen Zeitraum meist kostenlos, oder kostet allenfalls 1 bis 2 Euro.

ABER: Solltest Du einen Unfall verursachen, steigt der Versicherungsnehmer (meist der Halter) in den Prozenten. Er wird dann hochgestuft, es sei denn man zahlt den Schaden aus eigener Tasche.

Darüber muß sich der Halter im Klaren sein, wenn er Dir das Fahrzeug ausleiht.

... oder er hat eben einen Rabattretter vereinbart, oder? Und wer das nicht hat kennt doch die Folgen.

So weit kommt es noch, daß die Versicherungen den Autofahrern vorschreiben, wer mit dem Auto alles fahren darf!! Wenn aus einem wichtigen Grund ausnahmsweise und nicht ständig, jemand mit meinem Auto fährt, dann muß ich das nicht mal angeben. In deinem Fall sind es 5 Tage, da würde ich bei der Versicherung anrufen und Bescheid sagen. (Nicht vorsichtig anfragen, sondern die Daten durchgeben) Es wird nichts erweitert, diese Auskunft war unkorrekt.

Die sollen für 5 Tage Name, Vorname, Geburtstag in den Vertrag einschließen. Fertig ist. Vielleicht kostet es etwas, vielleicht nicht, kommt auf die Gesellschaft an.

Was meint ihr was bei den Sachbearbeitern los wäre, wenn alle Autofahrer ständig und sofort ihre Ausnahmen anmelden würden. Da bricht die gesamte Leitung zusammen.

Aber die Gesellschaften sind ja selbst schuld, so wie die Leute verunsichert werden. Lies mal genau nach im Kleingedruckten, dort steht irgendwo das Wort überwiegend, welches Ausnahmen zuläßt.

Deine kühne Behauptung kostet den Kunden der Axa, der R+V24 u. a. eine Strafe wegen Unterlassung in Höhe eines Jahresbeitrages, also so um die 2.000 EUR. Viel Spaß, wenn so eine Rechnung dann kommt, oder?

@schleudermaxe

Meine kühnen Behauptungen kannst du im Kleingedruckten nachlesen. Änderung Fahreralter während der Beitragsdauer. (Condor, RuV, Kravag als Beispiel)

"Sie können ihrem Versicherungsschein die Geburtsjahre des jüngsten und des ältesten Fahrers entnehmen."

Das heißt, es kann Jeder (Berechtigte) mit dem Fahrzeug fahren, der in diesem Altersbereich liegt. Da muß garnichts angezeigt werden. An sonsten müßten in der Police die Namen der berechtigten Fahrer alle einzeln aufgeführt werden. So eine Police habe ich noch nicht gesehen.

Strafe wegen Unterlassung gibt es nur, wenn der Kunde gefragt wird, jedoch nicht darauf antwortet. Hau nicht alle Begriffe durcheinander! Im Normalfall wird man mit der Beitragsrechnung nach Veränderungen gefragt, oder im Schadenfall, sonst nicht. Das nennt sich Mitteilungspflicht zu den Merkmalen der Beitragsberechnung.

Folgen von Nichtangaben zu den Merkmalen der Beitragsberechnung: "...der Beitrag wird rückwirkend nach den für Sie ungünstigsten Annahmen berechnet" Woher hast du den Unsinn mit 2000€ Strafe?

Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, laßt euch nicht verunsichern, es steht alles in den 58 Seiten AGB.

Da kann man nicht schnell mal eben eine kurzfrisitge Versicherung bei einem anderen Versicherer abschließen - das ist unmöglich, zumal das Fahrzeug ja schon versichert ist.. Ein Doppelversicherung ist nicht erlaubt und die bestehende Versicherung kann nur ganz normal zum vorgesehenen Vertragsablauf gekündigt werden.

Der derzeitige Versicherer hat den Fahrerkreis auf Wunsch des Versicherungsnehmers auf jeden Fall entsprechend auszuweiten.Für die wenigen Tagen machen das die Versicherer meist kostenlos, da der Beizrag hierfür so gering ist, dass es sich nicht lohnt einen Nachtrag zu erstellen. Redet nochmals mit der Versicherung - möglicherweise wurdet Ihr nur unberechtigterweise abgewimmelt. Vermutlich hattet Ihr "nur" den Vertreter angerufen - sprecht doch gleich mit der Versicherungsgesellschaft, daann bekommmt Ihr kompetente Auskunft!

Okay, dann werde ich morgen nochmal nachfragen.

Bist du sicher, dass die das für nur einige Tage machen müssen? Der Mitarbeiter meinte nämlich, dass sie den Fahrerkreis zwar erweitern würden, aber nur gleich für mehrere Monate...

@Mahtoj95

Da das "erhöhte Risiko" nur 5 Tage besteht, muß es auch nur für die 5 Tage geändert werden. Das muß die Versicherung machen.

Ist auch kein Problem. Die machen sich da ne Notiz, und gut ist. Es geht ja lediglich darum, eine Vertragsstrafe zu verhindern. Solltest Du einen Unfall bauen, wird der Halter höher gestuft. Das sollte Euch klar sein.

@Mahtoj95

Die müssen das machen - ansonsten droht ihr einfach mit der Kündigung des Vertrages. Das wirkt....

Jeder Autoverleiher, wie z.B. sixx ist dafür bestens gewappnet!

Wenn du den Text gelesen hättest, wüsstest du, dass ich nicht von einem Autoverleih leihen möchte...