Autoversicherung bei Neuwagenkauf. Überschneidung mit der alten Versicherung möglich?

5 Antworten

Wenn du das alte abmeldest, wird auch die Versicherung abgemeldet und somit kannst du das neue anmelden auf die kleine SF-Klasse. Eine kurze Überschneidung ist möglich, aber das musst du bei der Versicherung erfragen.

Warum willst du für das alte noch weiter Steuer und Versicherung zahlen, wenn du es sowieso verschrotten lässt?

Für "einige Tage" (nicht genau definiert), können beide Fahrzeuge mit der gleichen Versicherung weiter fahren.

Natürlich muss die Ummeldung "unverzüglich" erfolgen.

@DerHans, Ja, das geht aber nur, wenn der FS bei seiner jetzigen Versicherung bleiben will und das will er ja nicht, da er zu einem günstigeren Versicherer wechseln will.

Den Rabatt kannst du auch bei der neuen Gesellschaft bekommen. Voraussetzung natürlich, dass es sich nicht um eine Sondereinstufung gehandelt habt. Der jetzige Versicherer bestätigt dir nur die schadensfreien Jahre.

Bei der Überschneidung werden die beiden Fahrzeuge tagesgenau abgerechnet.

Das wäre dann kein Problem, wenn das neue Fahrzeug beim selben Anbieter versichert wird die das alte.

So hast du zwei unterschiedliche Verträge bei zwei unterschiedlichen Versicherern, aber nur einen SFR. Einen Anspruch in der Übergangsphase diesen einen SFR für beide Verträge zu nutzen hast du nicht. Aber du kannst gerne die Versicherungen fragen, ob sie dir entgegenkommen (bei der neuen sicherlich wahrscheinlicher als bei der alten).

Wenns nicht klappt muss einer der Verträge halt so lange mit einer anderen SF Klasse (vermutlich 1/2) geführt werden.

Achja:

Dann brauche ich ja sowiso nicht die alte Versicherung kündigen, sondern dies geschieht ja von selber.

Hier passiert gar nichts automatisch, der Versicherung muss auf jeden Fall mitgeteilt (und nachgewiesen) werden, dass die Kiste verschrottet wurde.

Soweit ich weiß, kann man zu einer anderen Versicherung nur wechseln, wenn ein Halter- oder Fahrzeugwechsel stattfindet, ansonsten ist man an den “alten“ Versicherer für die vertragliche Laufzeit gebunden.
Heißt, Du mußt das jetzige Fahrzeug steuerrechtlich und versicherungsmäßig abmelden, damit Du “versicherungsfrei“bist.
Dann kannst Du das neue Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichern.
Solltest Du ein Wunschkennzeichen haben und das für das neue Fahrzeug behalten wollen, dann muß das jetzige Auto abgemeldet sein, damit “Dein“ Kennzeichen bei der Zulassung wieder “verfügbar“ ist.

Er kann das neue Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichern, ohne dass das alte abgemeldet oder verkauft sein muss.

Aber seinen SFR kann er nur für einen der Verträge verwenden.

Ja, ok, das habe ich vergessen zu erwähnen (SFR). Aber hier war eine Antwort, daß er kurzfristig beide Fahrzeuge paralell laufen lassen kann und eben das geht nur bei der jetzigen Versicherung. Also ist es unproblematischer wenn er das “alte“ Fahrzeug abmeldet und das Neue dann über den anderen Versicherer anmeldet und versichert. Dann kann Der den SFR übernehmen.