Autoverkauf, zu wenig Geld

11 Antworten

Natürlich,es kommt ein Kaufvertrag zustande,der deine Leistung beschreibt,es besteht Anspruch darauf,Oder willst du etwa Scheine so zusammenwickeln,dass keiner merkt,dass du dir den Wagen nicht leisten kannst?

Kann der Verkäufer die falsche Zahlung nachweisen,musst du nachträglich bezahlen oder der Wagen geht zurück.

Ich weiß ja nicht, ob ich zu wenig bezahlt hab. Hab bei der Bank einen großen Teil gezogen und den Rest hatte ich BAR.

Das ist eben Pech für den Händler, ohne Zeuge kann man aber wiederum nicht beweisen, den vollen Betrag gezahlt zu haben.

Hier gilt eigentlich das Geschäftsrisiko nach § 615 BGB.

Anders natürlich bei schlitzohrigen Käufern, die dann 2 Bündel mit $ Scheinen vorgelegt haben. Dh. die 100er in den USA sehen ja in grün fast genauso aus wie die 1 $ Scheine

So hat er 15.000 $ mit Zeugen vorgelegt & vorzählen lassen. Dann in einem unbeobachteten Moment hatte er das 2. Bündel dann übergeben mit 1$ Scheinen.

Der Verkäufer ging zur hiesigen Bank & wollte das Geld einzahlen und umtauschen, die Bankmitarbeiterin stutzte: "sind Sie sicher, daß das 15.000 € sind ? Ich habe hier nur 150 €...

Wenn der Händler das irgendwo ablegt, Jemand wiederum auf das Geldbündel zugreift, wie solltst Du beweisen, den Betrag bezahlt zu haben ?

Ich lasse mir bei solchen Bargeschäften immer von der Bank das wirklich vorzählen & gehe als Käufer oder Verkäufer mit, schließlich gab es schon Falschgeld oder o. g. Scherze bzw. Vorsatz-Betrügereien

Hi, das kommt darauf an wie das gelaufen ist. Wenn beide den Kaufvertrag unterschieben haben, du gemäß Kaufvertrag bezahlt hast und mit dem Wagen vom Hof gefahren bist, hat er keinen Anspruch darauf wenn er es erst später merkt. Wenn er zu dumm zum Geld zählen ist kann ihm da keiner mehr helfen. Sonst könnten Autohändler das ja einfach bei "jedem" Kunden der bar bezahlt hat behaupten, auch wenn es nicht stimmt und die Kunden müssten später alle noch Betrag x nachzahlen. Er ist verpflichtet das Geld bei barzahlung nach zu zählen bevor er den Kaufvertrag unterschreibt. Wenn der Vertrag unterschrieben ist gilt was im Vertrag steht. Wenn er laut Vertrag das Geld bekommen hat, hat er Pech gehabt. Ich bin zwar kein Jurist aber Vertrag ist Vertrag! Stell die Frage doch mal in einem Juristen Forum, da wirst du garaniert eine ähnliche Antwort bekommen. Hinterher kann man(n) alles behaupten..... Aber wie gesagt, Vertrag ist Vertrag.

Das kommt darauf an welchen Betrag er dir denn auch quittiert hat. Hat er die volle Kaufsumme quittiert und es fällt im später auf, dass ein Hunni fehlt, hat er Pech gehabt. Es sein denn, du möchtest weiterhin Kontakt zu ihm halten (Werkstatt). In diesem Fall solltest du ihm vielleicht glauben und den Hunny zahlen. Jeder kann mal einen Fehler machen. Und du kannst mir nicht ernsthaft sagen, dass du vorher das Geld nicht selber auch nach gezählt hast.

Er hat mit keine Quittung über den Betrag ausgehändigt, sondern nur das er das Geld bekommen hat und die Schlüssel etc. mir ausgehändigt hat.

Ich hatte eine kleine Summe Bar in zu Hause, das ich gezählt hatte, den Rest hab ich von der Bank geholt und diesen Teil hab ich nicht gezählt.

@mSkill

"sondern nur das er das Geld bekommen " - Das ist doch eine Quittung.

Wenn er den Vertrag wegen Vollzahlung schon unterschrieben hat, geschieht es nur noch auf Kulanz! Fairerweise zahlt man aber das, was vereinbart wurde!

Ich weiß ja nicht, ob ich zu wenig bezahlt hab. Den größten Teil der Summe hab ich bei der Bank gezogen, den Rest hatte ich BAR.

Er meint, ich hätte 100€ zu wenig. Kann doch gut sein das er es bei jedem versucht.

@mSkill

Wenn du meinst, du hast wirklich alles bezahlt und er hat die Quittung unterschrieben, dann ist das sein Problem.

Du musst für seinen Fehler NICHT zahlen.

@tuannga210311

Wieso "seinen" Fehler, wenn der Käufer zu wenig gezahlt hat? Da haben dann ggf "beide" Fehler gemacht ;)

@Droitteur

Ich hab ja nicht bewusst weniger gezahlt, einen kleinen Anteil hatte ich zu Hause bar, diesen hatte ich gezählt und den Rest bei der Bank gezogen und nicht gezählt. Also entweder hat die Bank mir zu wenig gegeben oder der Typ kann nicht zählen.

Er hat mir eine Quittung zwar gegeben, aber der Betrag ist nicht vorhanden, sondern lediglich das er das Geld bekommen hat und die Sachen ausgehändigt hat.

@mSkill

Dass in der Praxis nun einiges nicht mehr nachvollziehbar ist, ist ja richtig. Rein ausgehend von der Frage, was wäre wenn du zu wenig zahlst - dann wäre letzteres freilich auch ein Fehler deinerseits, ist doch keine große Überraschung oder?^^

"Fehler" bedeutet in vorliegendem Zusammenhang etwas Irrtümliches - folglich könntet ihr beide euch auch zehnmal beim Zählen verzählen, ein Fehler ist dabei immer möglich.

Praktisch sieht es nun folgendermaßen für dich aus: Er muss nachweisen, dass er zu wenig Geld bekommen hat. Das ergibt sich daraus, dass 1. deine Verpflichtung in der Zahlung des Kaufpreises besteht, § 433 II BGB, und diese Verpflichtung entsprechend § 362 I BGB durch deine Erfüllungshandlung erloschen ist, so dass 2. gem. § 363 BGB die Beweislast beim Verkäufer liegt, dass die von ihm angenommene Leistung (darüber hast du ja zumindest grundsätzlich eine Quittung) unvollständig gewesen sei.

@Droitteur

Danke, aber im §363 steht ja, dass die Beweislast den Gläubiger trifft. Der bin ich doch in diesem Fall.

@mSkill

Nein, beim Kaufvertrag gibt es immer zwei Gläubiger: Du bist Gläubiger der Sachleistung und er ist Gläubiger der Geldleistung. Sofern hier die Geldleistung fraglich ist, ist vorliegend mit "Gläubiger" der Verkäufer gemeint :)

@Droitteur

Ist es aber nicht so, dass der Gläubiger eine Leistung erbringt, also ich gib ihm erst das Geld und dieser schuldet mir dann die Gegenleistung, sprich das Auto.

Wenn wir beide Gläubiger sind, wieso trifft dann §363 nur auf ihn zu?

@mSkill

Ah jetzt versteh ichs glaube ich. Er hat ja das Geld angenommen, sprich die Erfüllung und war der Meinung, dass alles inordnung ist.

Wenn das stimmt, hab ichs verstanden, bin beruhigt und unternehme erst mal nichts.

Hast mir echt geholfen und beruhigt^^

@mSkill

So ist es :)

Aufgrund eines Kaufvertrages entstehen zwei Forderungen - eine gerichtet auf Kaufpreiszahlung und eine gerichtet auf Warenübergabe.

Zu jeder dieser beiden Forderungen gibt es auf der einen Seite den Gläubiger (der hat den Anspruch auf den Forderungsgegenstand) und auf der anderen Seite den Schuldner (der schuldet den Forderungsgegenstand).