Autounfall. Wie lange dauert die Akteneinsicht?
Schönen guten Tag,
folgender Sachverhalt:
am 17.12.2017 stand ich mit meinem geparkten Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz an einer Hauptstraße. Eine Frau fuhr mir meinen Seitenspiegel ab und ignorierte dies. Ich rannte ihr hinterher und wir riefen die Polizei an.
Unfallhergang etc. alles aufgenommen, aber keine Zugabe der Schuld trotz Polizeilicher Zustimmung, dass die Unfallverursacherin schuldig ist.
Ich habe alle Unterlagen eingereicht bei der gegnerischen Versicherung und die Unfallverursacherin hat die gesetzliche Frist für eine eigene Äußerung bis zum 14.2 nicht eingehalten.
Nun will die gegnerische Versicherung in die Akten einsehen.
Jedoch seit 2 Monaten bekomme ich die gleiche Antwort beim Telefonat, dass Akteneinsicht beantragt wurde.
Meine Frage wäre, ob es eine gesetzliche Frist gibt bis wann Versicherungen zahlen müssen oder wie lange die Akteneinsicht tatsächlich dauert ?
2 Antworten
SCHREIBE einfach an den Versicherer, dass du einen Anwalt einschalten wirst, wenn sie nicht bis zum (konkretes Datum) den Schaden reguliert haben.
Es ist zwar lächerlich für so eine Bagatelle, aber die Kosten des Anwalts gehen in einem solch klaren Fall auch zu Lasten der Schadensverursacherin.
Recht herzlichen Dank.
Denke ebenfalls dass dies die einzige Möglichkeit ist den Vorgang zu beschleunigen.
Unfallhergang etc. alles aufgenommen, aber keine Zugabe der Schuld trotz Polizeilicher Zustimmung, dass die Unfallverursacherin schuldig ist.
Und darüber hast du eine schriftliche Bestätigung der Polizei???
Glaube ich dir nicht, denn eine Schuldzuweisung kann nur ein Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) feststellen!
zwischen meinen und bestätigen ist aber ein großen Unterschied.
Wer Schuld hat, wird dann wohl ein Gericht feststellen müssen.
Die Polizisten vor Ort meinten dass dies eindeutig wäre wer schuldig ist. Die Unfallverursacherin war jedoch trotzdem der Meinung, dass sie recht hat.