Autounfall Polizei angebliche Falschaussage wass kann passiren?

6 Antworten

Hat man Dir die Aussage schriftlich vorgelegt und unterschreiben lassen oder nicht? Wenn ja, war sie so abgefasst wie Du es oben geschildert hast?

Wenn Du nichts unterschrieben hast, bzw. eine Aussage so unterschrieben hast wie Du es hier geschildert hast kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen.

Zudem ist ohnehin die Wahrscheinlichkeit gering das überhaupt was kommt, denn darüber entscheidet einzig die Staatsanwaltschaft.

Trotzdem ist das wieder mal ein klassisches Beispiel dafür das man bei der Polizei schlicht und einfach nicht aussagt. Das richtet sich noch nicht mal gegen die Polizei selbst, sondern dagegen das der vernehmende Polizist meist schon ein Bild hat was bei einer Aussage herauskommt und er zudem noch reichlich andere Fälle zu bearbeiten hat. Folglich werden die Aussagen dann so gedreht das sie möglichst schnell passen.

nickboy 
Fragesteller
 12.06.2015, 18:10

also das ganze hat die polizistin auf einen tonbandgerät gesprochen was ich gesagt habe und ich ahbe mehrmals gesagt das ich mir nicht 100%ig sicher bin und unterschrieben habe ich nur einen zettel wo drauf stand welche rechte ich habe und das sie das ganze per tonband machen darf aber nungut ich für meinen teil weiß jetzt das ich bei der polizei nie wieder eine ausage machen werde die drehen sich alles so zurecht wie die es haben wollen man man echt traurig was sich heutzutage alles polizei nent

§ 153
Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur uneidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Eine Falschaussage bei der Polizei ist nicht strafbar. Strafbar sind nur falsche Aussagen von Zeugen ( nicht etwa des Angeklagten) zur Eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständigen Stellen. §153 StGB.

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Außerdem geht es hierbei nur um

vorsätzliche

Falschaussagen. Fahrlässigkeit reicht also nicht aus.

Die Frage ist, wer wird hier der Fahrerflucht verdächtigt. Sofern Sie der Fahrerflucht beschludigt werden, ist es dringend zu empfehlen sich einen Strafverteidiger zu suchen.

nickboy 
Fragesteller
 13.06.2015, 11:07

ich werde nicht der fahrerflucht verdächtigt ich war zuerst nur als zeuge geladen und am ende als beschuldigter einer straftaht der falschaussage aber da ich meine aussage nicht unterschrieben habe sollte da ja eigendlich nichts kommen oder ?

Genau das ist der Grund, weshalb man grundsätzlich keine Aussagen bei der Polizei macht! Zumindest nicht ohne Anwalt.

Wende dich umgehend an einen Anwalt.

Hallo,

ich habe heute post von der Polizei bekommen wo ich einen strafantrag unterschreiben soll also bei dem unfall war ja warscheinlich noch jemand beteidigt jetzt will die polizistin das ich den strafantrag stelle was empfehlt ihr mir da ich mir ja nich 100% sicher bin tendire ich eher zu "stelle ich keinen strafantrag" und die polizistin will ein ätzliches atest über meine verletzungen muss ich ihr das vorlegen ?