Autounfall ohne Polizei zu rufen. Was kann passieren?
Ich hatte vor ein paar Wochen einen kleinen Unfall mit einem anderen Auto.
Dabei bin ich mit meinem hinteren linken Kotflügel an den vorderen Rechten des anderen Autos vorbeigeschrammt.
Zu sehen waren Kratzer, die mein Bruder mit einem Tuch fast vollständig wegmachen konnte. An meinem Auto ist nichts zu sehen mehr, konnten auch mit einem Tuch weggemacht werden.
- Es wurde keine Polizei gerufen, aber Handynummern ausgetauscht.
- Auch machte der Fahrer des anderen Autos Bilder von meinem Kennzeichen, aber soweit ich weiß gibt es keine Bilder von dem Unfall auf dem man beide Autos zusammen sieht.
Jetzt haben die sich bei mir gemeldet, und angeblich hat sich der 'Speuler' verbogen, Sonderanfertigung, 300 Euro.
- Was mache ich denn jetzt? :D
Danke.
15 Antworten
Du hast vier Möglichkeiten:
1. Du akzeptierst und zahlst (lackieren wäre sicher auch teuer geworden)
2. Du meldest das Deiner Versicherung und die kümmert sich um alles Weitere. Das könnte allerdings Ärger bedeuten, weil Du den Schaden nicht unverzüglich gemeldet hast. Eventuell wirst Du auch raufstuft.
3. Du versuchst den Preis zu drücken und machst ein Gegenangebot.
4. Du weigerst Dich und lässt es auf einen Prozess ankommen, in dem der Unfallgegner den Beweis erbringen muss, dass der Schaden durch den Unfall von Dir verursacht wurde. Hier besteht das Risiko, dass Du den Prozess verlierst und weitere Kosten auf Dich zukommen.
Nun musst Du entscheiden.
Das kann jeder behaupten, der Unfallgegner soll Dir ein Gutachten oder zumindest den Kostenvoranschlag der Werkstatt zuschicken.
Da Du diesen Wagen gestreift hast, solltest Du für den einen "nachgewiesenen" Schaden auch aufkommen.
Was war denn das für ein Auto, dass der Speuler eine Sonderanfertigung sein soll? Irgendwie habe ich den Verdacht, dass dieser Autobesitzer Geld aus der Sache schlagen will. Ist doch komisch, dass er das erst jetzt merkt, oder??
Es Deiner Versicherung zu melden, macht nur Sinn, wenn Du keine Selbstbeteiligung hast und das haben die meisten Menschen (Teilkasko mit Eigenbeteiligung). Weiterhin wirst Du dann hochgestuft, wenn Du das der Versicherung meldest. Auf gut Deutsch: Du musst dann eine höhere Versicherungssumme zahlen - das steht in keiner Relation zu einem Schaden von 300,-- Euro.
lg Lilo
Stimmt, da habe ich falsch informiert
http://www.zahlt-die-vollkasko.de/kfz-haftpflichtversicherung.html
da der Unfall wohl schon paar Wochen her ist, würde ich bezweifeln, dass dieser Schaden noch davon ist. Ich würde mich weigern zu zahlen mit der Begründung, dass dieser Schaden nicht entstanden sein kann. Soll er Dich doch verklagen! Und ein Bild vom Nummernschild wird ihn auch nicht weiterbringen.
Verklagen kann man in Deutschland niemanden, sowas klappt nur in den USA ^^ Man kann nur etwas zur Anzeige bringen :D
Man kann die vermeintliche Forderung zivilrechtlich einklagen. Das ist auch in Deutschland möglich.
Was du tun sollst:
Qualifizierten Kostenanschlag entgegennehmen, Gegner eine Abfindungserklärung unterzeichnen lassen, 300 EUR zahlen, Kfz-SFR behalten und glücklich sein!
Eigentlich ganz einfach...
P.S.: Natürlich könntest du das Ganze auch über deine Kfz-Versicherung laufen lassen; das Endergebnis wird mutmasslich identisch sein aber länger dauern.
Die Alternative sieht so aus: Du weigerst dich zu zahlen, Gegner schaltet Anwalt ein. Dieser legt eine Abrechnung vor, die mit Nutzungsausfall/Leihwagen, Liquidation, Lackierer, Montageaufwand usw. locker 1.000 EUR kratzt. Dann kannst du nicht mehr selber zahlen und hast am Ende auf ganzer Linie verloren.
Du hast eigentlich von Anfang an alles falsch gemacht. Für solche Fälle gibt es das europäische Unfallprotokoll. Bei einem Unfall ohne Personenschaden ist es nicht nötig die Polizei kommen zu lassen. Es ist aber unbedingt nötig, das Unfallprotokoll auszufüllen und von beiden Parteien zu unterschreiben.
Es ist ausdrücklich keine Schuldanerkennung. Die Schuldfrage und Entschädigungsfrage wird von den beiden Versicherungen geklärt.
Die jetzt gestellte Forderung lehnst du einfach mal ab. Der Unfallgegner muss beweisen, dass der Schaden von dieser Streifkollision herrührt und das dürfte nicht so einfach sein.
Die Teilkasko ist hier uninteressant, wichtig ist die KFZ-Haftpflicht, denn die begleicht Fremdschäden. Eine Selbstbeteiligung gibt es bei der Haftpflicht nicht.