Autounfall gehabt (bin Geschädigter) Was tun bezogen auf Versicherung?

5 Antworten

warum solltest Du Dich nicht mit dem gegnerischen Versicherer nicht in Verbindung setzen? Du hast keine Ahnung, und unternimmst zur Zeit gar nichts. Wenn Du den Versicherer angerufen hättest, wäre der Schaden vermutlich schon reguliert. Auch DEIN Sachverständiger könnte vom Versicherer angezweifelt werden. Es bringt Dich nicht voran, allein schlauer als die Profis aus der Schadenabteilung sein zu wollen. Entweder Du vertraust darauf, dass Du bekommst, was Dir zusteht (in den meisten Fällen bekommen die Geschädigten ja bei klarer Haftung ihren Schaden auch ersetzt) oder Du beauftragst einen Profi, also einen Fachanwalt. Stammtischweisheiten helfen in dieser Situation nicht weiter.

Aber ich habe mitbekommen das man die Versicherung vom Gegner nie anrufen sollte.

Das wäre kein Problem

Schadenservice werde ich von der Versicherung nicht annehmen

das musst Du auch nicht, der Schadensservice ist ein Angebot der Versicherung um Dir die Abwiicklung zu erleichtern und Kosten für die Versicherung gering zu halten. Besonders die Werkstätten die von der versicherung angeboten werden, sollte man möglichst meiden, da sie derart unter Kostendruck stehen, dass alles im HauRuck verfahren fertig werden muss.
Für Dich als Geschädigter gilt, Du hast freie Werkstattwahl, darfst allerdings nur in die Markengebundene Vertragswerkstatt, wenn Dein Auto auch in der Vergangenheit stets in der Vertragswerkststatt repariert und dort auch regelmäßig gewartet wurde, falls nicht, besteht für Dich nur der Anspruch auf eine Freie Werkstatt deiner Wahl, wählst Du unberechtigter Weise die Vertragswerkstatt könnte die Versicherung die Preisdifferenz von Dir verlangen.

Gutachter von der Versicherung werde ich nicht annehmen

Auch beim Gutachten hast Du die freie Wahl. Es muss nur ein vereidigter Sachverständiger sein der von der Versicherung anerkannt ist den Du wählst. Frag den Sachverständigen vorsichtshalber in bezug auf die Versicherungsgesellschaft des Verursachers. In aller Regel rechnet der Gutachter direkt mit der Versicherung des Schadensersatzpflichtigen ab.

Also müsste ich das Gutachten selbst bezahlen , weil ich mir einen eigenen Gutachter ausgesucht habe?

Nein....
der Haftpflichtige hat alle Kosten zu tragen welche Dir durch den Schaden entstehen. Dazu gehören auch die Kosten für einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt, oder die Kosten für ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen. Darüber hinaus muss der Verursacher auch einen Rechtsanwalt für Dich bezahlen den Du mit der Wahrnehmung Deiner Rechte betruen kannst. Ebenso steht dir ein Nutzungsausfall bzw. ein Leihwagen zu für die Zeit in der Du dein Auto wegen der Reparatur nicht benutzen kannst.

Ich weiß echt nicht wie ich vorgehen soll einfach abwarten will ich nicht und dies mach ich auch seit tagen.

Wenn Du nicht weiter weißt, gehe einfach zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und lass das alles auf Kosten des Verursachers vom Rechtsanwaöt für dich klären.

mit dem Auto zu deiner Kfz-Werkstatt - sie sollen mal drüber schauen wie hoch die Reparatur in etwa kommt.

Wenn über 715 € - kann man einen Kfz-Sachverständigen kommen lassen.

Übergib deiner Kfz-Werkstatt den Auftrag die Kosten mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. 

Für die Zeit der Reparatur kannst du ein Ersatzfahrzeug bekommen, alternativ einen Nutzungsausfall erhalten. Wie hoch dieser sein kann, kann dir der für dich zuständige Versicherungsvermittler sagen.

Die Versicherung des Schadensverursachers wird dir einen Unfallfragebogen zusenden, den du noch ausfüllen musst.

Aber ich habe mitbekommen das man die Versicherung vom Gegner nie anrufen sollte.

Wer erzählt denn sowas? Wenn man nicht anruft, kann man keine Auskunft bekommen. Und nur weil man anruft muss man ja nicht das Werkstattnetz der Versicherung nutzen...

Gegenüber der Werkstatt sowie dem Gutachter wird üblicherweise eine Abtretungserklärung unterschrieben, sodass diese direkt von der gegnerischen Versicherung ihr Geld bekommen. Dann muss man auch nicht in Vorkasse gehen. 

Bitte beachten, dass Gutachterkosten erst ab einer Schadenhöhe von 715€ übernommen werden. Bei Bagatellschäden muss die Versicherung den (dann unnötigen) Gutachter nicht bezahlen. 

Ich gehe jetzt auch einfach mal davon aus, dass der Andere Fahrer zu 100% haftet und du keine Teilschuld hattest. 

Der Unfallverursacher ist mir hinten (durch zu wenig abstand) reingefahren und hat es vor der Polizei zugegeben 

Normalerweise meldest du den Schaden auch am selben Tag deiner Versicherung, die kümmert sich darum und setzt sich mit der gegnerischen VS auseinander!

Öhm...nein? Was soll die eigene Versicherung damit zu tun haben? Die ist nicht dafür da, den Schadenersatzanspruch ihres Kunden durchzusetzen. 

Zugegebenermaßen, wenn mir einer meiner Kunden sagt ihm ist jemand hinten rein gefahren, dann unterstütze ich ihn so gut es geht. Kundenservice halt. Aber der Schaden wird auf keinen Fall offiziell bei der eigenen Gesellschaft gemeldet.