Autounfall - Schuld 50:50; was steht mir zu?
Hallo zusammen,
ich bitte um Hilfe bzgl. eines Autounfalls mit 50:50 Schuld.
Ich hatte einen Autonfall bei dem sich im Nachhinein die Schuld mit 50:50 erwiesen hat. Dies war zuerst nicht klar. Vorab hat meine Versicherung dem Unfallgegner 50% seines Schadens beglichen mit entsprechender Hochstufung meiner Haftpflichtversicherung. Meinen eigenen Schaden hat meine Vollkasko beglichen, ebenfalls mit Hochstufung. Die gegnerische Versicherung hat mir bisher nichts gezahlt.
Nun möchte ich natürlich ebenfalls Schadensforderungen stellen. Was kann ich geltend machen? Aktuell bezieht sich mein Anwalt nur auf den Mehrbetrag der durch die Hochstufung in der Vollkasko entstanden sind. Und dann ja auch nur zu 50%. Ist dies so korrekt???
Kann ich auch die 50% an Hochstufung in der Haftpflicht geltend machen? Oder ist die jeweilige Hochstufung aussen vor und die gegnerische Versicherung muss mir die tatsächlichen 50% meines Schadens ersetzen, auch nachdem meine Vollkasko hier schon für mich gezahlt hat?
Ich blicke hier nicht durch und mein Anwalt ist mir leider keine wirklich große Hilfe.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Bruno
1 Antwort
Bei 50:50 zahlt jede Versicherung die Hälfte des gegnerischen Schadens. Vollkaskoversicherungen werden zuerst in Anspruch genommen, sofern welche vorhanden sind.
Aktuell bezieht sich mein Anwalt nur auf den Mehrbetrag der durch die Hochstufung in der Vollkasko entstanden sind. Und dann ja auch nur zu 50%.
Was der Anwalt sagt, stimmt. Und die Hochstufung deiner Haftpflicht kannst du nicht geltend machen, da du ja 50% mitverursacht schuldhaft hast.
Es wird nicht der ermittelte Schaden am Kfz in vollem Betrag beglichen, sondern nur dein Aufwand, der dir dadurch entstanden ist. Und das ist der Mehrbetrag der Hochstufung, und der zur Hälfte.
Hättest du keine Vollkasko gehabt, dann wäre exakt die Hälfte des Schadens beglichen worden. Wie ich das lese, hatte der Unfallgegner keine Vollkasko, sonst wäre bei ihm genauso verfahren worden, wie bei dir.
Hallo TorDerSchatten,
vielen Dank für Deine Antwort.
Was ich nicht verstehe: angenommen der Schaden beim Unfallgegner beträgt 2.000 €, hat meine Vers. ihm 1.000 € gezahlt. Mein Schaden beträgt ebenfalls 2.000 € und seine Vers. bezahlt mir nur den Mehrbetrag aus der Hochstufung, sagen wir 500 €. Hier stimmt doch das Verhältnis nicht oder sehe ich das falsch?
Gruß Bruno