Autotür gegen andere Autotür durch Kollegen
Moin Leute,
gestern hat ein Kollege von mir, die Tür meines Autos gegen die Tür eines anderes Autos gestoßen. An der Tür des anderen Autos ist etwas Lack, bei mir sind keine Spuren. Meine Frage dazu wäre, wer denn jetzt haftet? Die Personen haben die Personalien meines Kumpels aufgenommen, aber auch mein Kennzeichen fotografiert.
Wer haftet? Ich? Als Fahrzeughalter? Er? Als Schadenverursacher?
5 Antworten
Leute Leute... ein Schaden der durch das betreiben / benutzen eines >kaftfahrzeuges verursacht wird ist ein Haftpflichtschaden im Sinne des Versicherungsrechtes. Du hast die Möglichlkeit diesen bei deinem Kumpel einzufordern oder einzuklagen wenn er das nicht regeln will oder kann. damit dürfte jedoch die Freundschaft erledigt sein. Du kannst versuchen diesen schaden bei der privathaftpflicht des freundes geltend zu machen aber ich sehe da eher schwarz .. Die Haftung liegt leider erstmal bei Dir als Versicherungsnehmer des Fahrzeuges. den Anspruch auf regellung des Verursachers..mußt Du dann einfordern.. Da aber eine solche Türe locker einige Hundert Euros kosten kann wenn man nur die Arbeitszeit bzw Lackierungskosten sieht wird Dein Kumpel sehr langsam aus der Wäsche schauen. Ich hoffe für Dich das Ihr Euch einigen könnt .. kleinschäden kann man an die versicherung zurückzahlen damit der Schadensfreiheistrabatt erhalten bleibt. Du solltest den Schaden mit Angabe des verursachers schnellstends an deine Haftpflicht melden.. damits keinen Ärger gibt und das schnell geregelt werden kann.. Joachim
Deine Meinung ist falsch Versichert ist der Betrieb des Fahrzeuges egal von wem Gefahren wird.. selbst wenn einer das auto klaut ist der schaden der mit dem Fahrzeug versichert wird erstmal versichert und zwar von deiner Versicherung.,. wie danach wenn der schaden erledigt ist dann der Versichererte sich sich sein Geld zurückholt ist ne andere Sache.. joachim
Haften muß zunächst dein Kollege. Da das aber dauern kann, wird sich der Geschädigte an deine Versicherung wenden und diese das Geld dann von deinem Kollegen einfordern.
Dein Kollege. Schließlich hat er die Tür gegen das andere Auto gestoßen.
Dem Geschädigten ist das vollkommen egal, er weiß dass er von der KFZ-Versicherung sein Geld bekommt. Wie hier Fahrer und Beifahrer untereinander klar kommen, kann ihm vollkommen gleich sein.
er als verursacher
ist definitiv kein kfz-haftpflichtschaden
verursacher haften in deutschland btw immer
wenn er dein auto fährt, er fährt einem rein, zahlt das zwar deine versicherung dann erstmal
aber du kannst es dir von ihm als verursacher zurückklagen, die steigerung etc
Wieso ist es definitiv kein kfz-haftpflichtschaden?
weiß nicht, kommt mir so vor.^.
definitiv war bissel zu hart gewählt^^
Das Ein- und Aussteigen gehört nun mal zum Betrieb eines KFZ dazu
Das ist eindeutig ein KFZ-Schaden. Ein- und Aussteigen gehört zum Betrieb eines KFZ. Außerdem bist du scheinbar zu nahe an da andere Fahrzeug heran gefahren. Und du hast deine Sorgfaltspflicht als Fahrer versäumt, die Fahrgäste darauf hinzuweisen.
Wir standen schon. Dann kam erst das Auto hinzu.
Trotzdem ist der Fahrer verantwortlich, wenn die Mitfahrer die Tür öffnen.
Aber in der KFZ-versicherung sind doch nur die bestimmten Personen versichert. Wenn er mit meinem Auto gefahren wäre und etwas kaputt gemacht hätte, hätte auch niemand gezahlt. Und jetzt ist es das gleiche. Der Beifahrer hat etwas kaputt gemacht, der nicht Versichert ist. Insassen sind ja nur im Falle eines Unfalles und nicht im Schaden versichert?!