Autoscheibe einschlagen? Wer haftet?

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Hi, du darfst bei unmittelbarer Gefahr für "Leib und Leben" natürlich die Scheibe einschlagen und musst auch nicht dafür haften. Die Polizei einzuschalten ist auf jeden Fall richtig allerdings musst du nicht auf sie warten bevor du die Scheibe einschlägst! Anders verhält sich das bei Tieren da die als "Sache" gelten. Da musst du den entstandenen Schaden zahlen, selbst wenn das Tier kurz vorm Tod steht. Das muss dann jeder selbst für sich entscheiden. Ich würde sie dann trotzdem einschlagen.

Du solltest die Scheibe nicht einschlagen, sondern besser die Polizei rufen. Diese wird dann die Scheibe einschlagen. Bezahlen wird das der Besitzer des Autos dürfen.

Naja, bis die Polizei kommt kann das auch mal zu spät sein.

@o0Just4Fun0o

Eher nicht, die 5 Minuten machen den Kohl auch nicht mehr fett. Bei solchen Sachen reagieren die Jungs sehr schnell, grade bei Kindern.

Da das de facto eine lebensrettende Massnahme war haftet der, der die Scheibe einschlägt nicht, sondern der Wagenbesitzer. Wenn es nicht sein Kind ist, kann er Ansprüche gegen die Eltern geltend machen.

Die Eltern natürlich, man darf keine Kinder so zurück lassen, das darf man noch nicht mal mit einem Hund.

ich würde sagen,grundsätzlich bei sowas die polizei rufen,und zeugen bereithalten. nur als allerletzte möglichkeit die scheibe einschlagen. aber wenn es nicht anderst geht(immer an zeugen denken),hat der verursacher die kosten zu tragen,also die eltern.