Autos mieten erst ab 21 Jahren - zulässig?

10 Antworten

Es wäre auch dann zulässig, wenn ein Unternehmen nur an Personen über 60 vermieten würde. Niemand ist gezwungen, seine Autos an jedermann zu vermieten.

Also könnte ich auch sagen, dass man eine weisse Hautfarbe braucht, um es mieten zu können.

@Datroxe

Aufgrund deines Alters darfst du diskriminiert werden. Aufgrund der Hautfarbe nicht.... so ist das nunmal

@BackupBone

Ach, und wieso ist das so? Der Vermieter muss doch nicht vermieten, egal wieso

@Datroxe

weil das im Gesetzt steht

@BackupBone

Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten.

@Datroxe

Du redst von Dingen, von denen du nichts verstehst. Dann wäre es auch eine Diskriminierung, wenn man mit 12 keine Bankgeschäfte machen darf..

@Datroxe

Nein, könntest du nicht.

Das AGG sieht laut § 10 eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters vor - du wirst aber keinen Paragraphen finden, der eine zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Hautfarbe nennt.

@Havenari

Der Vermieter darf willkürlich handeln. Da ist die Hautfarbe auch egal.

@Bitterkraut

Präsidenten reden auch von Dingen, die sie nichts verstehen. Wir verstehen alle nicht, du auch nicht. Das glaubst du vielleicht, um dir Sicherheit zu geben, um das Gefühl zu haben, eine Position zu haben, in der du richtig bist. Aber was soll man dir das auch übel nehmen?Es ist egal was ich sage, wichtig ist nur, dass ich etwas sage. Ihr seid süchtig nach Taten, wollt immer von der Partie sein. Das kann ich euch auch nicht verübeln in euren langweiligen Leben, mir ist völlig gleich ob man für oder gegen mich ist, es zählt nur, dass ich gewinne.

@Datroxe

Deine Äußerungen zu rechtlichen Sachverhalten kann man nur als abenteuerlich bezeichnen.

Natürlich darfst du mit 18 ein Auto mieten. Musst halt gut mit dem Vermieter verhandeln.

Nein. Mit 18 darf man nicht einmal Probefahren.

es muss dir niemand sein auto leihen. von dem her kann ein verleiher den regeln einer versicherung folgen, die für jüngere, unerfahrene fahrer auch ein erhöhtes risiko sieht und sie mehr zahlen lässt. mit dem unterschied, dass der verleiher seine fahrzeuge eben nicht verleiht.

Aber ein Auto kaufen, kann man mit 18 schon. Aber man darf es nichteinmal probefahren.

@Datroxe

Warum nicht? Bei einem Händler, der mich nicht probefahren läßt, würde ich nicht kaufen.

@Bitterkraut

Weil man bei den Händlern min. 21 Jahre alt sein muss.

Natürlich ist das zulässig und auch nicht diskriminierend, sondern nachvollziehbar. Die Autos der Autovemietungen sind keine alten zerkratzten Schrottkarren. Einem Fahranfänger hingegen fehlt die Routine und somit ist das Unfallrisiko groß.

Abgesehen davon handelt es sich bei den Autovermietungen nicht um staatliche Einrichtungen. Wenn eine Autovermietung der Ansicht ist, sie vermieten ihre Autos erst an Fahrer ab 25 Jahren, dann ist das eben so. Der Verleiher macht die Regeln, solange er sich ans Gesetz hält und nur an Fahrer mit Führerschein vermietet.

Keine Autos an Ausländer, aufgrund von erhöhter Kriminalität.

@Datroxe

genau das ist gesetzesmässig verboten.

@BackupBone

Aber ich darf doch vermieten, wie ich Lust und Laune habe?

@Datroxe

Und du siehst doof aus, du bekommst auch kein Auto. Und du zu alt. Und du zu mittel.

@Datroxe

Es ist laut Gesetz exakt festgelegt, weswegen man einen Kunden ablehnen darf und weswegen nicht. Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Hautfarbe geht nicht. Alles andere schon.

@BackupBone

Altersdiskriminierung ist verboten.

@Datroxe

Na den Paragraphen zeigst mir mal.

Das Grundgesetz Deutschlands kennt allerdings kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen des Alters.

Quelle Wikipedia

@BackupBone

Siehe AGG, Schlaumeier.

@Datroxe
  • Ei­ne ver­bo­te­ne Be­nach­tei­li­gung we­gen des Al­ters liegt vor, wenn jünge­re Men­schen we­gen ih­res nied­ri­ge­ren Le­bens­al­ters ge­genüber Älte­ren be­nach­tei­ligt wer­den.
@Datroxe

Soweit ich das verstanden habe, ist das deshalb rechtens, weil eine umfangreiche "aussagekräftige" Statistik zum Risiko vorhanden ist. Man hat also "bewiesen" dass die Benachteiligung sinnvoll ist.

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 20 hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. 2Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
1.
der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,

Quelle https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=19-21

Ich kenne einen Vermieter, der Anhänger unabhängig vom Gewicht nur an Inhaber einers BE Scheins verleiht. Ist auch etwas seltsam, gibt ihm aber sein Versicherer so vor.

Niemand MUSS Geschäfte machen. Man kann sich seine Kunden raussuchen! Genauso ist es mit der Altersgrenze bei Autovermietung. Porsche und Co kriegt man teilweise erst ab 25!

Alter ist im Gegensatz zu Hautfarbe oder Religion durchaus als ein Diskriminierungsgrund erlaubt....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung