Autokredit vorzeitig tilgen?
Hallo Leute, ich habe einen laufenen autokredit (gesammtdauer 3 Jahre = ca 18.000€ bei der Santander Bank). es läuft schon seit ca. 5 Monaten. Da ich aber seit kurzem befördert worden bin und einen Firmenwagen bekommen habe brauche ich meinen eigenen wagen nicht. Kann ich es verkaufen und dann den offenen Betrag auf einmal bei der Bank zurück zahlen? Der Fahrzeugbrief ist ja bei der bank...... (Mir ist klar das ich ein paar euro aus der eigenen Tache auch zahlen muss da ich beim verkauf verlust machen werde).
8 Antworten
Ja, dass ist kein Problem. Die Santander berechnet dir allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Du solltest mal zu deinem Autohaus gehen wo du es gekauft hast. Der Verkäufer dort kann per Telefon nachfragen welche Summe zu welchem Zeitpunkt zu zahlen ist. Auch kann er treuhänderisch den Fahrzeugbrief anfordern. Das macht das Verkaufen dann recht einfach.
Danke für den Stern. Schön wenn ich dir helfen konnte.
Danke für die schnellen antworten: Bin grad bei den AGB meiner Banl auf folgende Zeile gestoßen: "
Anforderung wegen Verkauf des Fahrzeugs
- Grundsätzlich ist bei Verkauf des Fahrzeugs die Finanzierung vollständig abzulösen, anderenfalls ist der Verkauf vorab mit der Bank abzustimmen.
- Der Versand des Kfz-Briefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt umgehend nach Eingang des Verkaufserlöses.
hallo
du hast eine mindestlaufzeit , und eine endlaufzeit , nach ablauf der mindestlaufzeit , in der regel 1 jahr , danach kannst du jederzeit kündigen und die zinsen werden zurückgerechnet.
gruss mike
Schau in deinen Kreditvertrag, vorzeitige Kündigung wird nicht möglich sein.
Ja, Du kannst den Kredit vorzeitig kündigen, mußt jedoch damit rechnen, dass sogenannte Vorfristigkeitszinsen fällig werden. Unter Umständen ist dies der komplette vertragliche Zinsbetrag.
hab was im agb gefunden:
Anforderung wegen Verkauf des Fahrzeugs
- Grundsätzlich ist bei Verkauf des Fahrzeugs die Finanzierung vollständig abzulösen, anderenfalls ist der Verkauf vorab mit der Bank abzustimmen.
- Der Versand des Kfz-Briefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt umgehend nach Eingang des Verkaufserlöses.
Das ist so nicht richtig..das Auto gehört noch der Bank