AUTO/KFZ VERKAUF - geblitzt?

4 Antworten

Du hast doch sicher den Namen und die Adresse oder zumindest eine Telefonnummer von dieser Person? Dann solltest Du, falls tatsächlich geblitzt, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Als Begründung gibst Du an, dass Persom XY das Fahrzeug aufgrund eines angestrebten Verkaufs probegefahren hat.....Beweisfoto existiert ja.....

Danke für deine Antwort. Das Problem ist der Mann kommt aus Holland habe lediglich seine Telefon Nummer

@suitss

Na immerhin etwas......

@suitss

Es sollte dir eine Lehre gewesen sein. Du hättest ihm unmissverständlich dazu auffordern müssen, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Solche Fahrzeug Tests muss man auf freier Strecke machen, wo es die Verkehrssituation und die StvO erlaubt.

@suitss

Wenn man jemand eine Probefahrt machen lässt sollte man sich auch den Führerschein zeigen lassen ansonsten machst Du dich mit strafbar wenn er keinen hat und es dient ja deshalb auch deiner Sicherheit!

@MISTERM3

@vierfarmbeiner und MISTERM3

Nein, stimmt beides nicht, nur die Polizei darf sich einen FS vorzeigen lassen, sonst gar niemand!

Und der Halter ist NICHT verantwortlich für die Fahrweise des Fahrers, eine ausnahme wäre da, wenn man dem Fahrer deutlichen Alkoholpegel anmerkt und ihn trotzdem fahren ließe, und selbst da wird es schwierig. Denn das kann ja im nachhinein niemand mehr feststellen.

@MarKing93

Nein, stimmt beides nicht, nur die Polizei darf sich einen FS vorzeigen lassen, sonst gar niemand!

...kleiner Irrtum! Jeder, der jemand anderem sein Kraftfahrzeug überlässt ist b̶̶e̶̶r̶̶e̶̶c̶̶h̶̶t̶̶i̶̶g̶̶t̶  verpflichtet sich vor Fahrtantritt die Fahrerlaubnis zeigen zu lassen.Sollte man das nicht tun, und es stellt sich bei einer Kontrolle oder einem Unfall heraus, dass der Fahrer keine hat, wird der Halter, bzw. "Überlasser" des Fahrzeuges ebenso Probleme bekommen wie der Fahrer.

@tuedelbuex

Hmm, nein das geht so nicht eindeutig hervor aus dem enstsprechenden Paragraphen. Da müsste schon eindeutig Fahrlässigkeit oder Vorsatz bestehen.

Im Prinzip ist das vor Gericht nichts wert, es besteht ja kein Beweis, dass der Halter einen FS gesehen hat, da kann er auch einfach behaupten er hätte ihm beispielweise einen gefälschten FS vorgezeigt.

@MarKing93



Unterlagen und Versicherung

Für potenzielle Käufer genügt es, Personalausweis und Führerschein zur Probefahrt mitzubringen. Verkäufer sollten sich den Führerschein des Kaufinteressenten zeigen lassen. Unabhängig ob Händler oder privater Verkäufer – die Fahrzeugpapiere sollten immer vorliegen. Zudem sollten Unterlagen bereitliegen, anhand derer sich eingehaltene Wartungs- und Service-Intervalle nachvollziehen lassen. Die Versicherungssituation hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer ein gewerblicher Händler oder eine Privatperson ist.


Aus:https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/ratgeber-probefahrt/

....und exakt diesen Hinweis wirst Du überall finden.... Niemand erwartet übrigens von Dir, dass Du eine Fälschung erkennst. Es geht darum, einen potentiellen Käufer überhaupt erst gar nicht ans Steuer zu lassen, kann er keinen (gültigen) Führerschein vorweisen. Im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalles wird die Polizei ihn eh kontrollieren und eine Fälschung dann auch feststellen. 

Auch dieses hier ist zu dem Thema interessant:

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Fahrlässig ist es eindeutig schon, sich den Führerschein nicht zeigen zu lassen.....somit ist die Geschichte eigentlich eh schon klar.......

Hallo, nein da brauchst dir keine Sorgen zu machen, schließlich ist der Fahrer drann, nicht der Halter!

Selbst wenn du nicht mehr beweisen kannst wer gefahren ist, könnte man dich nicht zu Rechenschaft ziehen, da Du ja nicht auf dem Bild zu erkennen bist, sondern der Andere und du bist auch nicht verpflichtet, den Fahrer zu melden.

Erstmal bekommst du den Brief, dort kannst du angeben dass nicht du gefahren bist - das Bild auf dem Brief macht die Sache einfach.

Also brauche ich nichts zu befürchten ? Und da ist zu 100% ein Bild dabei ja ?

@suitss

Vermutlich ja.

Ich hoffe, du hast die Personalien vom Kaufinteressenten. Den nennst du dann im Anhörungsbogen. Sonst musst du halt die Situation mit dem unbekannten Fahrer darlegen. Dein Punktekonto wird jedenfalls nicht belastet.