Autokauf was angezahlt schriftlich aber kann ich jetzt irgendwie zurücktreten?

5 Antworten

Es gibt weder einen privaten Händler noch eine Art Anzahlungsvertrag. Du hast ein Auto gekauft und musst es nun auch bezahlen und abnehmen. Hältst du dich nicht an die Vereinbarung, kann der Händler Schadenersatz von dir fordern.

Und könnte ich nicht in irgendeinem Sinne meine Anzahlung zurück verlangen und die Sache unegeschehen machen da es der Kaufvertrag auf einem karierten Blatt Papier per Handschrift geschrieben wurde oder ist da nichts mehr zu machen ? Sry hab nicht viel Ahnung von der Sache aber danke für die schnelle Antwort

@escoesco65

Verträge sind dafür da sich an sie zu halten. Er will verkaufen, du willst kaufen und zahlst sogar schon einen Teil. Eindeutiger geht es nicht.

Jetzt hab ich nach etwas recherchieren was davon gelesen das man bei dem Kaufvertrag noch einen extra Zettel für die Zulassungstelle und sonstiges bräuchte und das war nicht in dem Kaufvertrag was ich von dem Käufer bekommen habe dabei. Was hat es damit auf sich ?

@escoesco65

Da hast du falsch recherchiert. Zum Zulassen bekommst du vom Verkäufer die Zulassungsbescheinigungen 1+2 sowie den letzten HU-Bericht. I.d.R. aber nur nach der Komplettbezahlung. Mehr muss der Verkäufer nicht machen.

Hallo!

Jap, der Kaufvertrag kam als beidseitige Willenserklärung zustande & du hast dem insofern zugestimmt, dass du bereits 50 Euronen angezahlt hast. Dahingehend musst du das KFZ auch abnehmen.

Wenn dir der Wagen echt nicht zusagt, kannst du ihn ja auf dem Fuße wieder verkaufen und dir ein Auto dafür holen, das deine Ansprüche besser vereint :) Es gibt für alles 'ne Lösung!

danke für die schnelle Antwort 

Jetzt hab ich nach etwas recherchieren was davon gelesen das man bei dem Kaufvertrag noch einen extra Zettel für die Zulassungstelle und sonstiges bräuchte und das war nicht in dem Kaufvertrag was ich von dem Käufer bekommen habe dabei. Was hat es damit auf sich ?

Es gibt keine "Art Anzahlungsvertrag".

Du hast offenbar einen Kaufvertrag geschlossen und bist an diesen nun gebunden.

Wenn Dich der Verkäufer nicht aus dem Kaufvertrag entlässt, dann musst Du die 1950,- € bezahlen.

gem. § 433 BGB (2)
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Und könnte ich nicht in irgendeinem Sinne meine Anzahlung zurück verlangen und die Sache unegeschehen machen da es der Kaufvertrag auf einem karierten Blatt Papier per Handschrift geschrieben wurde oder ist da nichts mehr zu machen ? Sry hab nicht viel Ahnung von der Sache aber danke für die schnelle Antwort

@escoesco65

kein Problem wenn Du keine Ahnung hast:

ein Kaufvertrag muss nicht in einer bestimmten Form erfolgen. Er kann sogar mündlich geschlossen werden.

Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn zwei deckende Willenserklärungen vorliegen (also zwei Personen sich handelseinig sind).

Der Verkäufer will verkaufen und Dir das Auto geben, Du willst es kaufen und abnehmen. Das hast Du mit der Unterschrift und der Anzahlung erklärt.

Kaufvertrag kam damit zustande und somit hast Du auch die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen (siehe meine Antwort vorher)

Du kommst aus dieser Nummer nur heraus, wenn der Verkäufer mitspielt.

ok ärgerlich aber kann man dann an dem Geld was ich geboten habe was ändern oder läuft alles darauf hinaus wie du meintest das der Verkäufer mitspielen muss.

@escoesco65

Der Kaufvertrag bezieht sich auf das Fahrzeug, welches du erwerben wolltest. Ob ein Wechsel des Fahrzeuges machbar ist, muss in der Tat der Verkäufer zulassen.

Wenn der Verkäufer darauf besteht, dass du den angezahlten Wagen kaufen sollst, wirst du das tun müssen.

@escoesco65

mit "der Verkäufer muss mitspielen" meinte ich, der Vertrag ist nun erstmal so geschlossen. Dieses Fahrzeug zum bestimmten Preis.

Alle Änderungen (von billiger bis wir stornieren den Kauf) funktionieren nur mit Einverständnis des Verkäufers.

Jetzt hab ich nach etwas recherchieren was davon gelesen das man bei dem Kaufvertrag noch einen extra Zettel für die Zulassungstelle und sonstiges bräuchte und das war nicht in dem Kaufvertrag was ich von dem Käufer bekommen habe dabei. Was hat es damit auf sich ?

@escoesco65

Der Verkäufer ist verpflichtet, Dir das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Damit sind Dir auch alle Papiere zur übergeben, mit denen Du das Fahrzeug auf Dich zulassen kannst.

Üblicherweise ist das der Kfz-Brief

Bevor nicht alle Schlüssel und Papiere übergeben sind, würde ich nicht den gesamten Betrag bezahlen.

Rede mit dem Verkäufer 

Sieh einmal ins Kleingedruckte.