Autokauf Mehrwertsteuer ausweisbar als Privatkäufer?
Hallo,
ich habe im Internet ein Auto gefunden das ich gerne erwerben möchte nun steht dort aber Mehrwertsteuer ausweisbar, was heißt das nun für mich als Privatkäufer dieses Autos, ich habe mal gegoogelt und zeug gefunden das man da Mehrwertsteuer absetzen muss wenn man dieses Auto dann als Dienstauto benutzen möchte o.ä. Das Auto wird von einem Autohaus verkauft.
Das Auto soll zum Beispiel kosten...19.990 EUR (Brutto) und darunter ist der Nettobetrag mit 16.798 EUR (Netto) sowie 19% Mehrwertsteuer, welchen Betrag muss ich denn nun zahlen, die 19.990 € oder die 16.798€?
5 Antworten
Natürlich den Brutto-Preis. Auch als Gewerbetreibender würdest du den Bruttopreis inkl MWST zahlen. Du könntest dann allerdings die MWST als Vorsteuer bei dir in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.
Ganz einfach. Du als Privatperson zahlst den Bruttobetrag, also die 19 990.--€.
Du kannst die Mehrwertsteuer als Privatperson nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Hättest du ein Gewerbe, so würdest du zwar auch die 19 990.--€ zahlen müssen, kannst aber die Mehrwertsteuer in Höhe von 3 192.--€ als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dich würde das Auto dann 16 798.--€ kosten.
für einen privaten Kauf spielt es keine Rolle, du zahlst einfach brutto.
als Privatperson ist es der Preis einschließlich der MWST
du mußt die 19990 EUR zahlen, denn Du bist als Privatmann NICHT Vorsteuerabzugsberechtigt. Ein GEschäftsmann bezahlt nur die 16798 EUR, denn er kann die MwSt als Geschäftsausgabe absetzen.