Autokauf "im Kundenauftrag"

2 Antworten

Natürlich hat er unterschrieben, nämlich im Kundenauftrag. Es gibt Vermittlungsverträge. Diesen hat der Händler sicher auch genutzt. Was jetzt speziell bei deinem Vertrag steht, kann ich nicht beurteilen. Die Wahrscheinlichkeit, er muss die gesetzliche Sachmangelhaftung erfüllen, ist  aus meiner Sicht sehr gering. er kommt dir doch aber sogar entgegen und will das Fahrzeug zurück nehmen. Das ist schon sehr kulant. Ihr wollt es nicht, also müsste ihr damit Leben. So schlimm können die Mängel also gar nicht sein.

Hallo, nein es gab eben nichts der gleichen nur einen Kaufvertrag wo weder einen Vermitlungsvertrag offen legt noch sonst der gleichen... Im Kaufvertrag steht bei Bemerkungen: "Kundenauftrag" ansonsten ist alles weitere im Namen des Autohauses unterschrieben worden und als Verkäufer steht auch kein dritter sondern das Autohaus. 1.Es ist ein Kaufvertrag mit Firmenstempel vom Autohaus und mit seiner Unterschrift. 2. mir wurde das Fahrzeug als Unfallfrei verkauft, lediglich mit einer nach lackierten Stoßstange und einem Seitenteil hinten links jedoch als kleine Ausbesserung. Rausstellte sich aber das dass Fahrzeug einen erheblichen Heckschaden hatte und auch einen Frontschaden hatte. Unterhalb des Fahrzeuges leider auch Schaden genommen hat, der aber erst garnicht repariert wurde. 3. Wurden mir die Sommerreifen auf Alufelgen in den Kofferraum gelegt wo sich dann in einer Reifenwerkstatt rausstellte das 3 von 4 Alufelgen einen erheblichen Schlag haben. 4. leuchtete beim Kauf die Fehlermeldung motorlampe, mir wurde versichert schriftlich sowie auch mündlich das diese aufgrund einer Überbrückung des Fahrzeuges leuchten würde. Hat aber auch nicht so gestimmt es ist die Drosselklappe defekt .

@Andreas0102

Wenn der Vorbesitzer nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde, dann ist es aus meiner Sicht auch kein Vermittlungsgeschäft sondern ein Eigengeschäft. Nur der Hinweis "Im Kundenauftrag" ist meiner Meinung nach dann nicht ausreichend. Zu den anderen Punkten kann ich dir nur raten das Fahrzeug zurück zu geben. Das hat er dir ja schon von sich aus angeboten. Da sind zu viele Mängel und dann auch noch der größere Unfallschaden den er nicht genannt hatte.

Pech gehabt . Der Vorbesitzer wehrt sich = gekauft wie besehen ! Und der dubiose Händer hat nur eine Ware weiter gereicht .- Dessen Haftungsausschluß steht auch im Kaufvertrag !

Eben lieber bei Vertragshändlern schauen und kaufen , am Ende billiger .