Autokauf, habe ich das Recht eine Anzahlung zurück zu verlangen?
Hi Leute
Ich habe heute morgen eine Anzahlung in Höhe von 2000 Euro bei einem einfachen Händler, welcher weder garatie noch finazierung anbietet, gemacht, weil ich mir den Wagen "Reservieren" wollte und ich ihn ganz gut fand. Allerdings war es auch keine durchdachte Aktion da mich die Händler (2) unter Druck gesetzt haben .. Wir haben mittels Handschlag vereinbart das ich eine Bank aufsuche um einen Kredit zu nehmen. Für die 2000 Euro Anzahlung habe ich eine Quittung bekommen. Nun habe ich den Rat bekommen das sein zu lassen und das Geld zurück zu holen. Was habe ich für Möglichkeiten? Ist es nicht eine Art Kaufvertrag in der ich 14 Tage "Rückgaberecht" habe ?
MfG ein verzweifelter Holzkopf
5 Antworten
Du hast nur die Möglichkeit auf Kulanz des Händlers zu hoffen. Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen und Verträge sind einzuhalten.
Nein Du hast einen astreinen Kaufvertrag geschlossen und zwar vor Ort im Laden, Du hast kein 14-tägiges Rücktrittsrecht wie bei einem Haustürgeschäft oder Kauf nach dem Fernabgabegestzt (Internetkauf). Da du sogar eine Anzahlung geleistet hast hast Du damit deine Kaufabsicht noch einmal unterstrichen. Wenn der Händler vom Vertrag zurücktritt dann nur im Rahmen der Kulanz. Wenn er auf Erfüllug besteht ist er im Recht und Du hast ein Auto gekauft was Du eigentlich nicht willst. PECH. Es sei denn das Kleingedruckte im Vertrag sagt etwas Anderes, was aber im Normalfall nicht so ist.
Du hast einen rechtskräftigen Kaufvertrag vor Ort beim Händler abgeschlossen. Wenn du das Auto jetzt nicht mehr haben willst, warum auch immer, kann der Händler Schadenersatz von dir fordern. 10 % vom Kaufpreis sind da angemessen. Den Rest muss er dir zurück zahlen.
Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hast du nur bei Onlinekäufen. Auch ein mündlicher mit oder ohne Handschlag geschlossener Kaufvertrag ist grundsätzlich gültig, du bist also auf "Gutwill" des Händlers angewiesen.
Zur Anzahlung und dem Kaufvertrag hast du ja schon Antworten bekommen.
Was ein 'einfacher Händler' sein soll, weiss ich nicht. aber kein Händler muss eine Garantie oder eine Finanzierung anbieten. Der Kaufvertrag wird dadurch nicht ungültig.