Autokauf gleich Reperatur Garanie zahlt nicht?

3 Antworten

Dieser Schaden gehört sicher zur gesetzlichen Sachmangelhaftung. Die muss dir der verkaufende Händler gewähren wenn er das Fahrzeug im eigenen Namen und nicht als Vermittler verkauft. Schaue also mal in den Kaufvertrag (verbindliche Bestellung) wer der tatsächliche Verkäufer ist. Steht dort der Vorbesitzer, dann hast du sicher Pech und im Vertrag steht das die Sachmangelhaftung ausgeschlossen ist. Ansonsten musst du dem Verkäufer die Möglichkeit einer Nachbesserung auf seine Kosten einräumen.

Hallo

der Händler ist der Verkäufer! Beim Kauf sagte er wir müssen die GArantie abschliessen damit er nicht haften muss. Also ich denke ohne Rechtsanwalt komme ich da nicht weiter.

Danke für die Antwort!

@anrea9627

Eine Gebrauchtwagengarantie hebt die gesetzliche Sachmangelhaftung nicht auf.

Es geht bei dir nicht um einen Fall von Garantie, sondern um Gewährleistung. Der Händler muss bis zu 6 Monate nach Verkauf nachweisen, dass der Mangel noch nicht vorgelegen hat als das Auto übergeben wurde. Kann er das nicht, muss er für die Reparaturen aufkommen. Ein Anwalt wäre sicher sinnvoll, weil gegen einen Händler kommst du auf privatem Wege in der Regel nicht allzu weit. Es geht, wie gesagt, um Gewährleistung, nicht um Garantie und so wie es aus meiner Sicht aussieht muss der Verkäufer die gesamte Reparatur zahlen.

Das verstehe ich nicht, wenn Du bei einem Händler ein gebrauchtes Auto kaufst, hast du doch lt. Gesetz eine Garantie von 1 Jahr automatisch. VG http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx?prevPageNFB=1

Ich hab keinen Plan :-( Der Händler hat gesagt das wenn was ist muss ich mich an die Gebrauchtwagengarantie wenden und die hab ich angerufen und habe gefragt ob die es übernehmen wurde verneint. Höchstens der Händler muss dafür aufkommen da ja höchstwahrscheinlich der Mangel vorher schon bestand und nur der Fehler vor Autokauf gelöscht wurde.

@anrea9627

Du hast doch den Kaufvertrag vom Händler und an diesen mußt du dich wenden, der muß dem Mangel abhelfen. Wenn nicht, kannst du ihn verklagen. Eine Extra-Gebrauchtwagengarantie abzuschließen war reiner Unsinn, da hat er dir etwas aufgeschwatzt, was eigentlich ja automatisch besteht - alos nicht abweisen lassen!

@Katzina

Du kannst dich auch die Verbraucherzentrale wenden, - der Händler ist dein Vertragspartner, - wenn dem Mangel nicht abeholfen werden kann, dann Kaufvertrag anfechten, rückabwickeln wegen arglistiger Täuschung - aber das setzt einen Gutachter voraus.