Autokauf als Harz4 empfänger?

5 Antworten

Das angemessene Auto beim Hartz IV

vom 18. September 2017

Die Haltung eines Autos ist heute üblich. Deshalb ist auch für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein angemessenes Kraftfahrzeug nicht als Vermögen zu berücksichtigen, § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II. „Angemessen“ ist ein Verkehrswert des Kraftfahrzeuges in Höhe von 7.500,00 €.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/angemessenes-kraftfahrzeug/

Danke für die Sinnvolle und Hilfreiche Antwort!

7500 € wurden seitens des BSG abgesegnet. Fällt das Gesparte noch unter das Schonvermögen (150 € pro Lebensjahr), sollte das kein Problem sein

Wenn du dein Erspartes auch bei deinen Weiterbewilligungsanträgen immer schön angegeben bzw.nachgewiesen hast ist das kein Problem, nach dem Kauf musst du es dem Jobcenter aber melden und nachweisen, es darf einen Zeitwert von bis zu 7500 € nicht übersteigen !

Und was ist wenn mein Amt nie Kontoauszüge wollte?

@Victoria89

Du hast aber in deinen Weiterbewilligungsanträgen auch evtl.vorhandenes Bargeld anzugeben !

Natürlich ist es möglich über eine längere Zeit aus den Leistungen etwas anzusparen, aber das hat man eben dann anzugeben.

Was denkst du denn wird das Jobcenter denken wenn du dir auf einmal ein Auto für 3000 € kaufst ?

Die fragen sich dann woher du das Geld hast, wenn du das aber korrekt angibst, dann kann das ganze auch nachvollzogen werden, was du mit deinem Ersparten dann machst ist ja deine Sache.

Angeben musst du es unaufgefordert.

Wenn die 3.000,- Euro im Rahmen deines Freibetrages sind, kannst du damit machen was du willst.

Der Freibetrag ( Schonvermögen ) liegt bei min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, dies gilt von 0 - unter 21 Jahren, ab 21 greift dann 150 € pro vollendetem Lebensjahr + diese einmaligen 750 € !

du darfst ein auto bis 7500 euro besitzen. somit ist der kauf eines solchen autos aus deinem angesparten vermögen kein problem.