Autokauf: Abmeldung - Anmeldung - Reihenfolge?

3 Antworten

Wenn der neue Wagen nicht zugelassen ist, mußt Du Dir für die Überführung Kurzzeitkennzeichen besorgen. Dazu mußt Du den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigungen, den HU-Bericht und eine EVB-Versicherungsbestätigung vorlegen.

Entweder wartest Du mit der Zulassung des neuen Autos, bis das alte verkauft ist und übernimmst dann das Kennzeichen des alten oder Du meldest den neuen Wagen gleich an. Dann hast Du allerdings kurzzeitig zwei Autos angemeldet und somit versteuert und versichert.

Das Auto steht 30 Km weit weg, kurzzeitkennzeichen kosten eine Menge Geld, günstiger ist es, sich Kennzeichen zuteilen lassen, eVB besorgen, Versicherung informieren, das dass Kfz vor der Zulassung überführt wird, dazu auch die Genehmigung von der Zulassungsstelle telefonisch einholen (Datum, Uhrzeit, Name und Dienststelle des genehmigenden Beamten notieren ! ! !) Schilder prägen lassen, dann das Kfz mit den ungestempelten Kennzeichen vom Standort NUR AUF DIREKTEM WEGE, NUR IM ZULASSUNGS- ODER ANGRENZENDEN ZULASSUNGSBEZIRK zur für Dich zuständigen Zulassungsstelle oder vorher noch zum TÜV fahren. Fahrzeug zulassen und fertig.

Kostet dann keinen Ct. mehr als die eigentliche Zulassung

Wo genau liegt nun Dein Problem?

ist die Überführung des neuen Fahrzeug geregelt (Trailer, rote Nummern o.Ä.?)

Die Zulassung ist ein ganz normaler Vorgang falls keine andere Lösung benötigt wird:

  1. eVB besorgen
  2. Personalausweis oder Handelsregisterauszug wird benötigt
  3. Bankeinzug für Zoll ausfüllen
  4. Vollmacht ausfüllen falls Du nicht selbst zur Zulassungsstelle fährst
  5. Zulassungsbescheinigung Teil I und II wird benötigt (ausreichend Zeit bis zur nächsten HU beachten)
  6. Mit den genannten Dokumenten zur Zulassungstelle, Kennzeichen zuteilen lassen (evtl. vorher Wunschkennzeichen aus dem Internet suchen) Gebühren bezahlen
  7. Schilder prägen lassen und anschließend von der Zulassungsstelle siegeln lassen

das ist alles für das neue Fahrzeug

Das alte Fahrzeug nach dem Verkauf aber vor der Übergabe beim örtlichen Ordnungsamt stillegen lassen, oder den neuen Halter mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II zwecks "Ummeldung" zur Zulassungsstelle fahren lassen und anschließend das Auto übergeben

Das war dann alles

Kommt drauf an, ob du die selben Kennzeichen für den "Neuen" verwenden willst!?

Falls ja, dann einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen, wie lange das bisherige Fahrzeug (Kennzeichen) abgemeldet sein muß, um die selben Kennzeichen wieder zu verwenden ;-))