Autohändler weigert sich Rechnungen von anderen Werkstätten zu übernehmen?

7 Antworten

die gewährleistung bei einem neuwagen gilt für alle werkstätten der marke. außerdem gibt es eigentlich in so einem gewährleistungsfall nichts zu bezahlen (für den kunden)

bei einem gebrauchten musst du dich immer an den verkäufer wenden, wenn die werksgarantiezeit abgelaufen ist. ohne rücksprache mit dem verkäufer darfst du einen schaden, der unter diese gewährleistung fällt, nicht in einer anderen werkstatt reparieren lassen.

Wenn du einen Schaden hast, dann musst du zuerst mit dem Händler bei dem du den Gewährleistungsanspruch hast klären, wie dieser zu beheben ist.

Einfach auf eigene Faust handeln und dann die Kohle einfordern spielts in den meisten Fällen nicht.

Du hast doch nur mit dem Autohändler eine Vereinbarung getroffen, die besagt, dass Reparaturen die unter die Gewährleistung fallen, von ihm kostenlos repariert werden.

Man sollte immer zuerst seinen Vertrag durchlesen, bevor man Fragen stellt.

Im Vertrag steht nix drüber.

@Aquarium1245

Aber im Gesetz. § 439 Abs 2 BGB

Du hast den Vertrag mit diesem Händler, also musst Du ihm die Reparaturen auch einräumen.

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.